Silo oder Silageballen auf einer Wiese
ORF.at/Roland Winkler
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Politik

Lösung für Siloballen-Lagerung

Ein Urteil des Verwaltungsgerichshofes (VwGH) hat im Oktober für Aufsehen gesorgt: Bauern dürfen demnach ihre Siloballen aus naturschutzrechtlicher Sicht nur mehr mit Bewilligung auf den Feldern lagern. Am Mittwoch gab das Land bekannt, dass die Lagerung für ein Jahr nun durch einen Erlass möglich ist.

Mittels Erlass sei konkretisiert worden, dass die Siloballen maximal ein Jahr bewilligungsfrei auf Feldern gelagert werden können, hieß es am Mittwoch in einer Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer. In Bereichen von Feuchtgebieten und roten Gefahrenzonen sei aber auch eine zeitlich eingeschränkte Zwischenlagerung nicht erlaubt.

Naturschutzreferentin Sara Schaar (SPÖ) und Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) planen zudem eine gesetzliche Verankerung dieser Regelung bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes. „Die bewilligungsfreie Aufbewahrung der Siloballen in der Landschaft ist seit Jahrzehnten in Kärnten üblich und damit auch weiterhin möglich“, so Gruber.

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer verwies darauf, dass diese Regelung auch in anderen österreichischen Bundesländern bestehen würde. Es gelte, die Bauern in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und sie nicht zusätzlich zu behindern.