Mittels Erlass sei konkretisiert worden, dass die Siloballen maximal ein Jahr bewilligungsfrei auf Feldern gelagert werden können, hieß es am Mittwoch in einer Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer. In Bereichen von Feuchtgebieten und roten Gefahrenzonen sei aber auch eine zeitlich eingeschränkte Zwischenlagerung nicht erlaubt.
Naturschutzreferentin Sara Schaar (SPÖ) und Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) planen zudem eine gesetzliche Verankerung dieser Regelung bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes. „Die bewilligungsfreie Aufbewahrung der Siloballen in der Landschaft ist seit Jahrzehnten in Kärnten üblich und damit auch weiterhin möglich“, so Gruber.
Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer verwies darauf, dass diese Regelung auch in anderen österreichischen Bundesländern bestehen würde. Es gelte, die Bauern in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und sie nicht zusätzlich zu behindern.