Jäger mit Gewehr
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Umwelt

Wölfe: Schweizer Verein kritisiert Jäger

Nach einem ORF-Bericht zur Bilanz der Wolfsverordnung übt der Schweizer Verein „Gruppe Wolf“ Kritik an der Aussage, Kärnten habe in Sachen Wolf „mehr Weitsicht“ als die Schweiz bewiesen, da sich hierzulande die Anzahl der Nutztierrisse verringern habe lassen. Das Schweizer System sei langsamer, heißt es nun auch aus dem Büro des zuständigen Referenten.

Der Verein „Gruppe Wolf Schweiz“ setzt sich für ein Zusammenleben von Menschen und einheimischen Großraubtieren ein. Die Kärntner Wolfsverordnung habe Parallelen zur Schweizer Regelung im Umgang mit Wölfen, so Geschäftsführer David Gerke. Kärntens Wolfsverordnung sei eine Kopie der Schweizer Regelung.

Verein: Ebenfalls Abschuss von Risiko- und Schadwölfen

„Die Schweiz hat einen Umgang mit dem Wolf, der eigentlich der Kärntner Wolfsverordnung entspricht, und zwar schon seit 20 Jahren. Auch in der Schweiz kennen wir das System, dass Schadwölfe und Risikowölfe entnommen werden dürfen, wenn sie gewisse Schäden angerichtet haben oder wenn sie sich dem Menschen zu sehr annähern. Also wir haben hier keine große Differenz im Umgang. Deshalb ist es aber auch falsch zu sagen, die Schweiz müsse jetzt ganz viele Wölfe abschießen, weil sie eben nicht den Kärntner Weg beschritten hat. Das stimmt so einfach nicht.“

Büro Gruber: Schweiz hat „nur“ Jagdverordnung

Aus dem Büro des zuständigen Referenten, Martin Gruber (ÖVP) heißt es nun dazu, man habe sich die Schweiz nicht zum Vorbild genommen, da das Schweizer System langsamer sei. Die Schweiz habe eine Jagd- aber keine Wolfsverordnung. Daher müssten in der Schweiz eigene Abschussbewilligungen erteilt werden. Mit der Kärntner Wolfsverordnung gehe das schneller.

In der Schweiz dürfen jedoch ab Dezember ganze Rudel entnommen werden, da sich die Anzahl der Wölfe in den vergangenen drei Jahren dort verdreifacht hat. Mittlerweile gibt es 33 Rudel mit 300 Tieren. Daher hat der Schweizer Bundesrat eine Anpassung der Jagdverordnung beschlossen. So darf die Anzahl der Rudel theoretisch auf bis zu zwölf reduziert werden.

Verein: Kein „Abschuss-Automatismus“ auf zwei Drittel

„Mit der neuen Regulierung wurde zwar ein unterer Schwellenwert definiert, der nicht unterschritten werden darf. Das sind diese zwölf Rudel. Aber es gibt eben keinen Automatismus, dass man auf diesen Bestand runterschießen darf. Die überzähligen Rudel dürfen nur entfernt werden, wenn von ihnen wirklich eine Gefahr für Nutztiere oder Menschen ausgeht. Wir sehen bereits jetzt, dass die Kantone, das heißt die Bundesländer der Schweiz, zwar die Entfernung von Wolfsrudeln beantragen und bewilligen werden. Aber so wie es aussieht, wird höchstens ein Drittel des Bestandes entfernt und eben nicht zwei Drittel“, so David Gerke.

Mit dieser Regelung hofft die Schweizer Regierung, dass der Wolf wieder scheuer wird und so Nutztierherden meidet.