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Prozess

SS-Andenken: Haft und Geldstrafe

Ein 37 Jahre alter Installateur aus Feldkirchen ist am Montag von einem Geschworenengericht wegen NS- Wiederbetätigung nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte SS-Andenken vom Flohmarkt gesammelt und sich eindeutige Tätowierungen auf den Oberschenkel stechen lassen.

Außerdem erging an den Angeklagten die Auflage, sich mit der Geschichte des Nazi-Regimes und der Konzentrationslager auseinander zu setzen. Der Mann hatte Nazidevotionalien auf Flohmärkten gekauft und Freunden gezeigt. Nach seiner Scheidung hatte er sich auf die Oberschenkel zwei Tätowierungen mit SS-Symbolen stechen lassen.

Gasmasken mit Hakenkreuz und Metalladler

Staatsanwältin Doris Kügler zählte auf, was der Angeklagte in seinem Haus hatte: Von der Gürtelschnalle mit Hakenkreuz, die er als 15-Jähriger von seinem Vater bekommen hatte, über Gasmasken mit Hakenkreuz, einen Metalladler, Stempel mit SS-Runen und vieles mehr. Außerdem besaß er einen verbotenen Schlagring. Die meisten Dinge hatte der Mann von Flohmärkten. Eine anonyme Anzeige führte vor elf Monaten zur Hausdurchsuchung.

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Angeklagter vor Gericht

Tattoos auf den Oberschenkeln

Leise antwortete der bisher Unbescholtene dem vorsitzenden Richter Gerhard Pöllinger-Sorré auf die Frage „Warum“ – er habe nicht gedacht, dass das so schlimm sei.

Dass er die Devotionalien gezielt Freunden gezeigt haben soll, bestritt der Mann. Seine Tattoos auf den Oberschenkeln will er sich überstechen lassen. Er hat den Wahlspruch der Waffen-SS auf der einen Seite, ein Sonnenrad auf der anderen Seite – auch ein bekanntes nationalsozialistisches Zeichen.

Nach der Scheidung sei ihm langweilig gewesen sagte er aus, da habe er sich die Tattoos stechen lassen. Bei der Verhandlung kam heraus, dass er auch diese Nazisymbole hergezeigt hatte. Heute tue ihm das leid. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.