Um eine Gefährdung der Gesundheit auszuschließen wird empfohlen, das Wasser bei Verwendung für die Zubereitung von Nahrung und zum Zähneputzen als Trinkwasser abzukochen, mindestens drei Minuten bei Siedetemperatur.
Man kann das nunmehrige Nutzwasser aber für die Wäsche, zum Geschirrspülen für die Körperpflege oder die Toilettenspülung ohne Einschränkung verwenden. Nutzwasser ist Wasser für häusliche und gewerbliche Einsatzbereiche, das keine Trinkwasserqualität haben muss. Diese Maßnahme gilt laut Gemeinde bis auf Widerruf.