Gericht

Enkelinnen missbraucht: Fünf Jahre Haft

Weil er drei seiner Enkeltöchter schwer sexuell missbraucht und eine von ihnen auch vergewaltigt hat, ist am Freitag ein 71-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war geständig, sich über einen Zeitraum von elf Jahren immer wieder an den Mädchen vergangen zu haben.

Angefangen hätten die Taten, als die Enkelinnen fünf bis sechs Jahre alt waren – ab einem Alter von 13 Jahren habe sich der Angeklagte dann nicht mehr für sie interessiert, hieß es in der Anklage. Der Mann hatte bereits in seiner Einvernahme vor der Polizei alle Vorwürfe zugegeben. Das relativierte er vor Gericht aber und bestritt auch die Vergewaltigung. Nachdem Richter Gernot Kugi ein Video von der Befragung des betroffenen Mädchens im Gerichtssaal vorgespielt hatte, gab der Kärntner dann auch diese Tat zu.

Selbstverteidigung: „War wie in Trance“

„Ich war wie in Trance“, versuchte sich der Angeklagte zu verteidigen. „Sie waren doch nicht zehn Jahre lang in Trance?“, hakte Richter Kugi nach. „Ich weiß es nicht“, gab der Angeklagte daraufhin zurück. Die Taten würden ihm sehr leidtun und er habe sich auch bei den Mädchen entschuldigt. Er habe insgesamt zehn Enkelkinder, das jüngste davon fünf Jahre alt: „Sie kommen noch ab und zu auf Besuch. Mir geht es schlecht dabei.“ Das ließ die Staatsanwältin aufhorchen, die wissen wollte, ob sich der Mann wegen seiner pädophilen Neigung behandeln lasse. „Nein“, antwortete der Angeklagte, „ich habe so etwas aber nicht mehr gemacht.“

Mädchen leiden unter Folgen

Nach kurzer Urteilsberatung meinte Kugi, dass das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit den 71-Jährigen vor einer noch weit höheren Strafe bewahrt hätten, der Strafrahmen liegt bei bis zu zehn Jahren Haft. Das Urteil stütze sich auf die glaubhaften Aussagen der Mädchen. Stark erschwerend ins Gewicht gefallen seien die unzähligen Übergriffe über einen enorm langen Zeitraum und dass der Mann sein Autoritätsverhältnis ausgenutzt hatte. Die betroffenen Mädchen, sie sind heute Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene, leiden noch immer unter Schlafstörungen, hätten Angst vor ihrem Großvater und sind in psychologischer Behandlung, jedem von ihnen wurde 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.

Der 71-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Kugi war vorerst nicht rechtskräftig.