Wie schon im ersten Prozess im April bekannte sich die 41 Jahre alte Polizistin auch dieses Mal schuldig. Als Beamtin in der Landesleitzentrale in Klagenfurt habe sie aus Neugierde unerlaubt auf das interne Protokollierungs- und Dokumentationssystem zugegriffen. Dort habe sie dann gezielt nach Einsätzen gesucht, die sie interessierten oder an denen ehemalige Kollegen beteiligt waren. Zwischen Juni und August 2022 soll es so zu insgesamt 76 Zugriffen auf 27 Akte gekommen sein.
Namen, Geburtsdaten und Adressen angeschaut
Im ersten Prozess erhielt sie dafür eine siebenmonatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 9.600 Euro. Dieses Urteil hatte die Polizistin angefochten und im September vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Laut OGH sei in der ersten Verhandlung nicht klar festgestellt worden, welche Daten die 41-Jährige einsehen hatte können. Das wurde im Wiederholungsprozess nun nachgeholt.
Auf Nachfrage von Richterin Sabine Götz gab die Angeklagte an, sich zum Beispiel Namen, Geburtsdaten und Adressen von Beschuldigten und Opfern oder auch Lichtbilder angesehen zu haben. Dass sie die Betroffenen damit in ihrem Recht auf Datenschutz geschädigt habe, tue ihr schrecklich leid, beteuerte die Angeklagte, die sich aktuell im Krankenstand befindet.
Angeklagte nahm Urteil an
Nach kurzer Beratung befand der Schöffensenat die 41-Jährige auch dieses Mal für schuldig. An der siebenmonatigen Bewährungsstrafe änderte sich nichts. Die Geldstrafe fiel etwas geringer aus. Dieses Mal nahm die Angeklagte das Urteil an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil bereits rechtskräftig.