Katze im TIKO
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Tiere

Haustier-Chips müssen registriert werden

Immer wieder kommt es vor, dass entlaufene Tiere nicht mehr nach Hause zurückgebracht werden können, weil sie zwar gechipt, aber in der Heimtierdatenbank nicht registriert sind. Diesen wichtigen Schritt vergessen viele Tierhalter immer noch. Hunde und Katzen müssen gechipt und registriert sein.

Ein reiskorngroßer Mikrochip wird von der Tierärztin oder vom Tierarzt an der linken Halsseite des Haustiers eingesetzt. Jeder Chip hat seinen eigenen 15-stelligen Zifferncode, der im Heimtierausweis bzw. im Impfpass des jeweiligen Tieres eingetragen ist. Mit diesem Code muss man sich als Haustierhalterin oder -halter online bei einer Datenbank registrieren.

Chip alleine reicht nicht

Tierärztin Evelyn Pekarek: „Prinzipiell dient die Registrierungspflicht natürlich dazu, dass das gechipte Tier auch gefunden wird. Denn nur der Chip allein reicht nicht aus, um das Tier dann dem Besitzer wieder zuzuführen.“ Die Gesetzeslage ist eindeutig: „Es muss registriert sein und vor allem muss das Tier auch in der amtlichen Datenbank registriert sein. Das wird vielfach übersehen. Es ist auch eine Meldepflicht bei der Gemeinde nicht ausreichend, sondern die Registrierung in der amtlichen Datenbank.“ Das heißt also, die Chipnummer alleine bringt das Tier nicht zum Besitzer zurück.

Welpe beim Tierarzt
rugercm – stock.adobe.com
Hunde und Katzen werden beim Tierarzt gechipt

Die Registrierung kann durch den Tierarzt, die Tierärztin erfolgen oder noch einfacher, man macht es selbst von zu Hause aus, so Pekarek: „Man wird für diese Registrierung auch sehr gut durchgeführt von dem Programm und das lässt sich innerhalb von wenigen Minuten erledigen. Man bekommt dann ein Registrierkärtchen zugeschickt. Dann weiß man, das Tier ist registriert, der Tierhalter ist zugeordnet. Und wann immer das Tier verloren geht wird der Chip abgelesen und man kann den Besitzer wiederfinden.“

Es soll keine „Tier-U-Boote“ geben

Hier wird an die Vernunft aller Haustierbesitzer appelliert: „Das Registrieren ist besonders wichtig, denn von der Amtsseite her sollten die Tiere registriert werden. Das ist wesentlich für jedes Land, zu wissen, welche Tiere wo sind, es soll ja keine U-Boote geben. Zum anderen natürlich für den Besitzer selber, denn nur so kann sein Tier wieder dem Besitzer zugeführt werden.“

Bei weitem sind aber nicht alle Hunde und Zuchtkatzen gechippt und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert. Abgesehen davon, dass sich die Besitzer damit strafbar machen, wird es im Fall eines entlaufenen Tieres sehr schwer, das Tier wieder nach Hause zu bringen. „Das ist natürlich schlimm, weil ich lese die Chipnummer ab und kann dem Hund nicht helfen, den Besitzer wieder zu finden. Das ist schon sehr schade, denn der Chip allein hilft mir nicht. Genau dasselbe gilt auch für Zuchtkatzen. Die müssen ebenfalls gechippt und registriert werden.“

Hohe Strafen bei Nichteintragung

Die Eintragung in die staatliche Heimtier-Datenbank ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer das nicht tut, begeht eine Verwaltungsübertretung, die bis über 3.000 Euro kosten kann, im Wiederholungsfall bis zu 7.000 Euro, so Pekarek: „Es kommen auch Kontrollen vor. Organe des öffentlichen Dienstes haben ja das Recht, mit einem Lesegerät zu schauen, ist der Hund gechippt und hat auch eine Registrierung stattgefunden. So wäre jeder nicht registrierte Hund natürlich auch gleich entlarvt.“

Labrador mit grauer Katze
Alexandra – stock.adobe.com
Hund mit Katze

Mit der Heimtier-Datenbank soll sichergestellt werden, dass jedes Tier in Österreich einem Menschen zugeordnet werden kann. Auch jene von ausgesetzten Hunden oder auch Katzen: „Ich finde schon, dass die ganzen Anordnungen schön sind, aber es gehört unbedingt kontrolliert. Das eigentliche Problem ist die Aufklärung.“ Oft wissen die Besitzer nichts von der Vorgabe oder es gibt Missverständnisse in Bezug auf die richtige Meldung, weil manche Menschen irrtümlicherweise glauben, dass mit der Anmeldung des Hundes für die Hundeabgabe auch die Meldung in der Heimtier-Datenbank erledigt ist.

Keine Registrierung, keine Urlaubsreise

Auch für den Urlaub ist die Registrierung wichtig, so Pekarek: „Jedes Tier, das ins Ausland gebracht oder mitgenommen wird, muss ja einen EU-Impfpass haben und ich kann einen EU-Impfpass als Tierarzt nur ausstellen, wenn das Tier gechippt und registriert ist.“ Die Registrierung bei der Heimtier-Datenbank ist kostenlos und betrifft nicht nur Hunde, sondern vor allem auch die Zuchtkatzen: „Natürlich wäre es sinnvoll, dass alle Katzen auch gechippt und registriert werden. Wir wissen ja, es gibt sehr viele Katzen, die im weiten Umkreis unterwegs sind. Die Streunerkatzen, die sich nicht angreifen lassen, da hat man natürlich ein Problem, aber es gibt die Kastrationspflicht für Katzen. Da könnte man natürlich dann den Chip gleich setzen und auch eine Registrierung vornehmen.“

Schutz für entlaufende Tiere

Diese Registrierungspflicht dient in erster Linie dem Schutz der Tiere: „Beispielsweise, wenn der Hund davon läuft und er wird dann ins Tierheim gebracht oder wird von der Polizei aufgefunden, so sind alle diese Institutionen natürlich mit Chip-Lesegeräten ausgestattet. Innerhalb einer Minute weiß ich, wem dieses Tier gehört. Ich habe die Telefonnummer, kann mich sofort an den Besitzer wenden und der wird dann seiner Sorgen befreit und weiß, wo er sein Tier wieder abholen kann.“ Eine Informationsbroschüre zur kostenlosen Entnahme liegt in allen Tierarztpraxen auf, in den Gemeindeämtern oder auch in den Bezirkshauptmannschaften.