Treffen der Tierschutzreferentinnen und Referenten
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Politik

Tierschutz beschäftigt sich mit Hunden

Am Mittwoch trafen einander die Tierschutzreferentinnen und -referenten im Schloss St. Georgen/Längsee. Sie beschäftigten sich mit der Hundehaltung nach der tödlichen Bissattacke in Oberösterreich. Das Tierschutzgesetz soll verschärft werden.

Oberösterreich war es, das die Erweiterung der Heimtierdatenbank beantragt hatte: Dazu sollen alle Feststellungen und Maßnahmen, die von einer Behörde zu einem Hund gemacht werden, in der Datenbank aufgenommen werden. Verankert werden soll das in den jeweiligen Landessicherheitsgesetzen – mehr dazu in Joggerin von Hund tot gebissen (ooe.ORF.at).

Landestierschutzreferenten tagen in Kärnten

Verschärfung des Tierschutzgesetzes

Zudem soll das bundesweite Tierschutzgesetz verschärft werden. Die Kärntner Tierschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ) und Michael Lindner, zuständiger Landesrat von Oberösterreich sagten, man fordere ein klares Verbot des Trainings zum Angriffsverhalten. Angriffsverhalten dürfe nur von speziellen Behörden oder Organisationen wie Polizei, Bundesheer trainiert werden, nicht aber von Privaten. Man ziele auf eine bundesweite Regelung ab, wonach Angriffstraining gegen Menschen untersagt werden solle.

Sachkundenachweis wurde diskutiert

Diskutiert wurde ein Sachkundenachweis, der vor der Anschaffung von Hunden zu erbringen sei, so Prettner. Hinsichtlich der Haltung von Hunden gebe es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Der von Kärnten und der Steiermark gemeinsam eingebrachte Antrag wurde einstimmig beschlossen. Zudem soll in der Folge geprüft werden, ob dieser auch auf Reptilien und Amphibien ausgeweitet werden kann.

Einen ausführlichen Meinungsaustausch habe es zum Thema Tierhaltungsverbot gegeben. Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass erst nach rechtskräftiger Verurteilung ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann. Die Tierschutzreferentinnen und -referenten diskutierten eine mögliche Verschärfung: Letztlich wurde der Beschluss gefasst, dass seitens des Ministeriums aufgrund einer Risikoabschätzung die Möglichkeit zu prüfen ist, auch dann ein befristetes Tierhaltungsverbot auszusprechen, wenn noch keine rechtskräftige Verurteilung des Tierhalters vorliegt.

Neuzuchten müssen kontrolliert werden

Um in Zukunft noch besser gegen Qualzuchten vorgehen zu können, soll künftig bei der Meldung der Zucht nicht nur die Tierart, sondern auch die Rasse bekanntgegeben werden. Der Antrag aus Wien wurde einstimmig beschlossen. Zusätzlich sollen alle neu gemeldeten Hunde- und Katzenzuchten innerhalb von sechs Monaten durch die Behörden kontrolliert werden.