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Chronik

Wirt attackierte Gast: OGH kippt Urteil

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Totschlagsurteil des Landesgerichts Klagenfurt zum Teil aufgehoben. Es geht um eine beinahe tödliche Messerattacke eines Wirts aus St. Kanzian (Bezirk Völkermarkt) auf einen Gast nach einem eskalierten Streit in dem Lokal. Eine Zusatzfrage nach Notwehr war falsch formuliert, bestätigte eine OGH-Sprecherin auf APA-Anfrage einen Bericht der „Kleinen Zeitung“.

Zur Tat war es im Sommer 2022 gekommen. Das Opfer, ein 35 Jahre alter Slowene, war mit seiner Familie – darunter zwei Babys – in dem Lokal. Wegen einer Kleinigkeit war eine Streiterei mit dem Wirt entbrannt, aus der ein Gerangel wurde. Der 35-Jährige, mit seinem einjährigen Sohn auf dem Arm, packte einen Kellner, den Sohn des Angeklagten, am Hals und drückte ihn gegen eine Wand. Daraufhin wollte der Mann mit Familie das Lokal verlassen.

Wirt wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der Kellner ging ihm nach, es kam erneut zu einem Gerangel. Der 61 Jahre alte Wirt eilte mit einem großen Messer aus der Küche und rammte es dem 35-Jährigen in den Bauch. Ohne sofortige Erste Hilfe und Notoperation hätte der Mann nicht überlebt. Der Wirt erklärte seine Tat mit Nothilfe für den Sohn. Im Februar wurde der Wirt von einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Wahrspruch der Geschworenen wurde zum Großteil rechtskräftig. Die Frage nach versuchtem Mord hatte das Gericht verneint, die Frage nach versuchtem Totschlag bejaht.

Prozess muss wiederholt werden

Die Zusatzfrage nach einer Notwehr- oder Nothilfesituation wurde ebenfalls verneint. Dieser Teil des Urteils wurde nun aber aufgehoben, wie Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski erklärte: „Die Zusatzfrage war nicht gesetzeskonform formuliert.“ Die Frage enthielt nämlich eine Einschränkung auf Nothilfe zugunsten des Kellners.

„Die sachverhaltsbezogene Einschränkung hätte nicht Teil der Frage sein dürfen.“ Nun muss der Prozess mit neuen Geschworenen wiederholt werden. Diese haben allerdings nur über diese dann anders formulierte Zusatzfrage zu entscheiden. Michel-Kwapinski: „Da kann auch noch ein Freispruch rauskommen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.“