Wirtschaft

Baukartell: Keine Strafe für Kostmann

Das Kartellgericht hat – wegen wettbewerbswidriger Absprachen in der Baubranche – über die Baufirma Swietelsky 27,15 Millionen Euro an Geldbuße verhängt. Auch beim Kärntner Bauunternehmen Kostmann wurden Verstöße festgestellt. Als Kronzeuge in der Causa kommt Kostmann ohne Geldbuße davon.

Seit gut sechs Jahren ermittelt die Bundeswettbewerbsbehörde österreichweit gegen ein Baukartell. Bei der Kärntner Kostmann GesmbH stellte das Oberlandesgericht Wien einen fortgesetzten Verstoß gegen das Kartellverbot fest. Demnach war das Unternehmen mit Sitz in St. Andrä im Lavanttal von zumindest Juli 2002 bis Mai 2017 an wettbewerbswidrigen Absprachen, Kunden- und Gebietsaufteilungen beteiligt, ebenso am Austausch sensibler Informationen zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen: insbesondere im Straßenbau und hier vor allem in Kärnten, der Steiermark und Niederösterreich; in Einzelfällen auch in Wien, Oberösterreich und im Burgenland.

Erlass wegen durchgehender Kooperation

Kostmann hatte schon im Frühjahr 2017 einen Antrag auf Kronzeugenstatus gestellt – als damals erstes Unternehmen. Laut Bundeswettbewerbsbehörde habe die Firma seither durchgehend und umfassend kooperiert. Daher wird ihr das Bußgeld vollständig erlassen. Kostmann kommt somit ohne Geldzahlung davon, anders als die Baufirma Swietelsky mit Sitz in Linz. Weil auch sie mit den Wettbewerbshütern umfassend kooperiert habe, wurde ihr nun eine geminderte Geldbuße von 27,15 Millionen Euro auferlegt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig.