Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Betrugs der Schwiegervater des Kärntners und riet ihm laut Staatsanwaltschaft, sein Geld in Kryptowährung anzulegen. Daraufhin habe das Opfer – laut eigenen Angaben gutgläubig – in Summe rund 350.000 Euro aus einer Erbschaft an den Schwiegervater überwiesen und das Geld nie mehr wieder gesehen.
Tonmitschnitt für Schöffen Beleg für Geldsorgen
Der Angeklagte bekannte sich am Dienstag nicht schuldig. Er habe dem Opfer nie zu dieser Investition geraten, sagte er aus. Vielmehr habe der Schwiegersohn ihm das Geld überweisen sollen, damit er es in die gemeinsame Firma stecken könne.
Für das Schöffengericht war ein Tonmitschnitt entscheidend, der belegen soll, dass der Schwiegervater offensichtlich in Geldnöten war. Das hätte als Motiv für den Betrug gereicht. Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und Geldstrafe in der Höhe von 45.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.