Klagenfurter Landesgericht von außen
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Gericht

Frau zündete Müllcontainer an: Bedingte Haft

Wegen Brandstiftung ist am Montag eine 31 Jahre alte Frau aus Wolfsberg am Landesgericht Klagenfurt zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie steckte im Frühjahr den Müllcontainer einer Gärtnerei in Brand. Ein Übergreifen der Flammen konnte damals verhindert werden. Vor Gericht war die Frau geständig.

Die Frau soll auch noch weitere kleinere Brände in Wolfsberg verursacht haben, das gab sie vor Richter Manfred Herrnhofer auch zu. Verhandelt wurde aber nur der Brand des Müllcontainers einer Gärtnerei. „Das war ein Blödsinn, so etwas mache ich sicher nicht mehr,“ sagte die 31-Jährige.

Angeklagte befand sich in schwieriger Lebensphase

Sie befand sich im heurigen April in einer schwierigen Lebensphase, erzählte sie, hatte ständig Streit mit ihrem Partner und finanzielle Schwierigkeiten. Nach einem Streit ging sie in den Verschlag einer Gärtnerei. Dabei, und wie sie diesen wieder verließ, wurde die Frau gefilmt. Sie zündete ein Blatt Papier an und warf dieses in den Müllcontainer. Ein Bewohner des angrenzenden Wohnhauses bemerkte den Brand, rannte zum Verschlag und zog den Container auf den Parkplatz.

Gerade noch rechtzeitig, sagte ein Sachverständiger. Wenige Minuten später hätten die Flammen auf den Verschlag, die Gärtnerei und das Wohnhaus übergegriffen. Die Mülltonne brannte komplett nieder, nur die Reifen blieben übrig, so die Staatsanwältin. „Sie ist kein böser Mensch“, sagte die Verteidigerin. Ihre Lebenssituation habe sie extrem belastet.

Müllcontainer Brand
FF Wolfsberg

Urteil nicht rechtskräftig

Die Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu 20 Monaten bedingter Haft mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. „Bis zu zehn Jahre wären möglich gewesen, das ist keine Lappalie,“ gab ihr der Richter noch mit auf den Weg. Außerdem muss sie sich nachweislich psychologische Hilfe suchen. Macht sie das nicht, dann muss sie in Haft. Die Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.