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Chronik

Haftstrafe für Verbreitung von Nazi-Motiven

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein 39 Jahre alter Kärntner wegen Verletzung des Verbotsgesetzes zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe plus sechs Monaten Zusatzstrafe verurteilt worden. Ihm wurde die Verbreitung von sechs Bildern mit nationalsozialistischen Motiven in sozialen Netzwerken vorgeworfen.

Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Er wies alle Vorwürfe zurück und sagte, es hätten mehrere Personen Zugriff auf sein Handy gehabt. Auf die Frage von Richterin Ute Lambauer, warum eine andere Person mit seinem Telefon solche Bilder weiterleiten sollte, sagte der Angeklagte, er wisse es nicht.

Angeklagter: Vom Staat enttäuscht

Sein Anwalt erklärte, der 39-Jährige habe während der CoV-Pandemie seinen Job als Schlosser verloren, weil er sich nicht testen lassen wollte. Dann sei es auch noch zur Trennung von seiner Freundin gekommen. Sein Mandant habe eine schwere Zeit gehabt. Er sei auch vom Staat enttäuscht.

Richterin Lambauer erinnerte als Vorsitzende des Geschworenengerichtes daran, dass der Angeklagte bei der letzten Verhandlung das Gerichtssystem in Österreich als menschenunwürdig bezeichnet habe.

Eineinhalb Jahre Haft

Zum Teil gab der Angeklagte irritierende Antworten. Der 39-Jährige erklärte, er habe sein Wissen zum Nationalsozialismus aus der Schulzeit und durch Dokumentationen im Fernsehen. Deshalb wisse er auch um eine Ähnlichkeit zwischen Adolf Hitler und Charlie Chaplin.

Zum Vorwurf, er habe Bilder mit nationalsozialistischen Symbolen verschickt, gab es vom Angeklagten keine weiteren Angaben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann selbst für die Botschaften verantwortlich ist. Das Urteil lautet 18 Monate unbedingte Haft, es ist nicht rechtskräftig.