Soziales

Asyl: Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit

Die Tagung der Landesflüchtlingsreferenten in Finkenstein am Faaker See ist am Mittwoch mit einstimmigen Beschlüssen zu Ende gegangen. Unter anderem wurde eine Neubemessung von Kostenhöchstsätzen in der Grundversorgung von Flüchtlingen vorgesehen. Außerdem wollen die Flüchtlingsreferenten Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten.

Die Bundesländer einigten sich nun darauf, dass das Innenministerium ein Modell erarbeiten soll, das die derzeitige Regelung – sie sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor – auf gemeinnützige Organisationen ausdehnt. Wie mit der Aufwandsentschädigung bzw. deren bisher geltenden Höchstgrenze von 110 Euro monatlich umgegangen wird, ist noch offen. Oberösterreichs Flüchtlingsreferent Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte jedenfalls: „Die Menschen haben auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt.“ So würde die Akzeptanz in den Gemeinden mit Quartieren verbessert und ein Beitrag zur Integration geleistet.

Landesflüchtlingskonferenz

Neuausrichtung der Grundversorgung möglich

Die Beschlüsse heute seien auch richtungsweisend, weil somit auch eine Neuausrichtung der Grundversorgung möglich werde. Für potentielle Quartiergeber soll es attraktiver werden, hilfs- und schutzbedürftige Fremde aufzunehmen. Es werde nicht nur eine Valorisierung ausgewählter Kostenhöchstsätze geben, sondern mit dem Posten der Sonderunterbringung werden auch neue Möglichkeiten geschaffen, vulnerable Gruppen und somit auch beeinträchtigte Menschen kostendeckend versorgen zu können, sagte Kärntens Flüchtlingsreferentin Sara Schaar (SPÖ).

Für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen werden derzeit Tagsätze von 95 Euro bezahlt. Dies soll auf 112 bzw. 130 Euro in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (unter anderem mit einem besseren Betreuungsschlüssel) angehoben werden. Für „Menschen mit Sonderbetreuungsbedarf“, also Asylwerber mit Behinderungen, Kranke oder Pflegebedürftige soll der monatliche Kostenersatz von 2.480 Euro auf 3.360 Euro angehoben werden.

Modell wird zuerst nur in Wien umgesetzt

Dieses Modell der realen Kostenabdeckung soll zuerst in Wien angewendet und in weiterer Folge auf die Bundesländer ausgeweitet werden, sagt Burgenlands SPÖ- Landesrätin Daniela Winkler: „Und ich glaube, da gibt es viele Varianten, über die wir schon gesprochen haben. Ob das jetzt, wie vom Innenminister auch gemeinsam mit uns präsentiert wurde, ein Mischmodell möglich ist mit Kostenhöchstsätzen, realen Entwicklungen, welche Mindeststandards vorgegeben sind, welche Anforderungen, auch im Hinblick auf Quotensätze. Ich glaube, da muss noch viel in diesen Bereichen diskutiert und erörtert werden, damit wir als Länder natürlich auch in dieses Modell einsteigen können.“

Flüchtlingsreferent Hattmannsdorfer plädierte außerdem dafür, den Ukraine-Vertriebenen eine Perspektive für den Verbleib am Arbeitsmarkt über die Zeit der Vertriebenen-Verordnung hinaus zu geben. Darüber brauche es rasch Klarheit, drängte er.

Wiener Pilotprojekt sofort umgesetzt

Für Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ist klar, dass diese Anpassung des Systems notwendig sei, um Überlastungen vorzubeugen: „Und wir haben auch das Thema Quartiere, Sicherheitsgefühl der Bevölkerung – was ein ganz entscheidendes ist – denn wo Quartiere sind, gibt es auch immer eine gewisse Unsicherheit. Daher ist auch Investition in diesen Bereich, der Sicherheitsleistungen, möglicherweise der Security-Dienste, eine Aufgabe, die auch zusätzlich Geld braucht und daher wir auch in diesen Bereich investieren wollen.“

Das Pilotprojekt mit Wien könne ab sofort umgesetzt werden. Im Dezember, nach einer neuerlichen Konferenz der Flüchtlingsreferenten, soll das Modell auf weitere Bundesländer ausgeweitet werden.