1.473 Wildenten wurden im Vorjahr von den Jägern in Kärnten geschossen. Darunter auch gefährdete Arten wie die Spieß- und die Tafelente. Diese Arten dürfen in Kärnten bejagt werden, in anderen Bundesländern hingegen nicht, kritisieren Tierschützer und Initiatoren des Volksbegehrens mit dem Namen „Für ein Bundesjagdgesetz“.
Seltene Entenarten nicht bejagen
Sprecher der Initiative ist der Tierarzt Rudolf Winkelmayer: „Das ist bei der Entenjagd zum Beispiel die gängige Stockente, die kommt massenweise vor. Und dann gibt es halt verschiedene andere, seltenere Entenarten, teilweise welche, die auf Durchzug sind, wo wir sagen, das sind gefährdetere Tierarten, die muss man überhaupt nicht bejagen.“
Weil es nicht nur für die Entenjagd unterschiedliche Schonzeiten gibt, wird ein österreichweites Jagdgesetz gefordert.
Jäger: Es gibt regionale Unterschiede
Von diesem österreichweiten Jagdgesetz hält die Kärntner Jägerschaft wenig, sagt Verwaltungsdirektor Mario Deutschmann. Es gebe regionale Unterschiede, man könne nicht alles über einen Kamm scheren. In Kärnten könne die Spießente bejagt werden, die laut der Initiative als gefährdet gilt. Deutschmann sagte, auch der Wolf werde gejagt und gelte als schützenswert, obwohl es 30.000 Individuen in Europa gibt.
„In einzelnen Regionen ist er stärker vertreten und ähnlich wie bei den Enten. Deswegen gibt es auch gute Gründe, warum man vielleicht in einem Bundesland sagt, so, eine Art hat eine längere Schusszeit, hat keine Schusszeit, die andere Wildart hat wieder eine andere Schusszeit in einem anderen Bundesland“, sagte Deutschmann.
Enten nicht wichtigste Wildart in Kärnten
Fakt sei, so Deutschmann, dass ab 1. September die Entenjagd offiziell wieder frei ist, „dass die Schusszeit beginnt und wird sich auch eher ein bisschen in den Herbst hineinverschieben.“ Nach wie vor hätte die Entenjagd punktuell ihre Popularität, so Deutschmann, generell sei aber die Ente nicht die prioritäre Wildart in Kärnten.