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Chronik

Herkunftsbezeichnung in Kantinen Pflicht

Jede und jeder Dritte in Kärnten isst täglich in einer Kantine, sei es in der Arbeit, im Altersheim oder im Kindergarten. Was dort am Teller landet war bisher ein Geheimnis der Küche. Ab Freitag, dem 1. September wird die Herkunftsbezeichnung allerdings zur Pflicht. Anders als in der Gastronomie, wo sich Wirte dagegen immer noch wehren.

Ab 5.00 Uhr in der Früh wird in der Großküche von Adi Kulterer in Klagenfurt gekocht. 900 Portionen Püree sind es aus 180 Kilo steirischen Erdäpfeln und 45 Litern Milch aus Österreich. Auch die Zutaten für Fleischlaibchen und Joghurt-Schmarren sind heimischer Herkunft. Täglich werden etwa 100 Spezialteller ausgegeben, meist Gemüse, glutenfrei oder laktosefrei, für Kunden, die beispielsweise keine Milch vertragen.

Herkunftskennzeichnung Pflicht in Kantinen

Herkunftskennzeichnung seit Jahren freiwillige Praxis

Die Herkunftskennzeichnung ist hier seit vier Jahren freiwillige Praxis, sagt Kulterer: „Die Kunden haben sehr positiv reagiert, vor allem die Kindergärten und Kitas und die Personalchefs der Firmen. Der Aufwand intern ist natürlich eine Rezeptsammlung, alles zu dokumentieren und bei einer Prüfung alle Unterlagen zu haben, weil die Prüfung dauert im Schnitt drei Stunden.“

Was in Großküchen für Kantinen ab 1. September Pflicht ist, stößt in vielen Gasthäusern auf Ablehnung. Man scheut den bürokratischen Aufwand oder vielleicht sollen die Gäste nicht lesen, welch weite Reise das Schnitzel hinter sich hat, sagt Kulterer: „Wenn man weiß, dass Schweine gezüchtet und zerlegt werden und dann in Containerschiffen in Holland landen und dann in Europa verarbeitet werden. Man weiß, wie der Transport vom Fleisch durch die Welt geht. Aber es wird immer der Einkäufer entscheiden. Aber es gibt leider noch immer den Spruch, Geiz ist geil.“

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Großküche Kulterer
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Teller mit faschierten Laibchen
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Großküche Kulterer
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Adi Kulterer Betreiber einer Großküche
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Adi Kulterer, Betreiber einer Großküche
Faschierte Laibchen
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Benjamin Trojar von der Lebensmittelaufsicht
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Benjamin Trojar von der Lebensmittelaufsicht
Großküche Kulterer in Klagenfurt
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Essenszubereitung im Kindergarten
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Essenszubereitung im Kindergarten
Essendes Kindergartenkind
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HOKIP Geschäftsführerin Claudia Gerjol
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HOKIP Geschäftsführerin Claudia Gerjol
Kind isst
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Strafen bis zu 70.000 Euro

Kontrolliert wird die Kennzeichnungspflicht unter dem Titel „gut zu wissen“ künftig gemeinsam mit der Hygiene, sagt Benjamin Trojar von der Lebensmittelaufsicht: „Wenn der Unternehmer sagt, er produziert oder er kocht am Tag 100 Portionen, dann kann man das schon sehr wohl über die Lieferscheine nachvollziehen, passen die Mengen mit den ausgekochten Portionen überein, stimmt das oder stimmt das eben nicht. Das sind Erfahrungswerte, aber die haben wir in der Lebensmittelaufsicht.“

Führt ein Unternehmer seine Kunden in die Irre, indem er ein falsches Herkunftsland angibt, dann kann seine Strafe 35.000 bis 70.000 Euro ausmachen.

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Die Hokip Kindertagesstätten in Klagenfurt bestellen ihre Menüs bei der Großküche

Kindergarten: Essen ist Eltern großes Anliegen

Die Hokip Kindertagesstätten in Klagenfurt bestellen seit vielen Jahren ihre Menüs aus der Großküche. Denn die Eltern erkundigen sich genau, wer kocht und woher die Produkte kommen, sagte Geschäftsführerin Claudia Gerjol: „Das ist den Eltern ein großes Anliegen sozusagen. Und das Essen ist wirklich neben der Qualität der Betreuung, neben der Pädagogik, das zweite große Thema. Wir sind auch für vegetarisches Essen, veganes Essen, das ist alles möglich.“