Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge, umgangssprachlich auch „Pickerl“ genannt
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Gericht

Prozess um „Pickerl“ für Schrottautos

Am Landesgericht Klagenfurt sind zwei Männer und eine Frau aus dem Bezirk St. Veit angeklagt. Sie sollen in 17 Fällen schrottreifen Autos die §57a-Begutachtunsplakette genehmigt haben. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch der Amtsgewalt und schweren Betrug. Die Angeklagten bekennen sich nicht schuldig.

Bei den drei Angeklagten handelt es sich um zwei KFZ-Mechaniker jeweils mit eigener Werkstatt und Autohandel, sowie eine Angestellte. Der Erstangeklagte und seine Angestellte als Zweitangeklagte dürfen Gutachten für Autos ausstellen, der Drittangeklagte nicht. Er brachte im Laufe der Jahre etwa 2.000 alte Autos in die Nachbarwerkstatt, um sie überprüfen zu lassen. Mängellisten sollen erstellt, manchmal auch Pickerl gemacht worden sein. Obwohl laut einer Zeugin das Abgasgerät kaputt war. Es soll einfach irgendein Wert eingetragen worden sein.

Wenn es kein Pickerl wegen abgefahrener Reifen gab, dann sollen Photos, die mit WhatsApp verschickt wurden, belegen, dass die Reifen ausgetauscht wurden. Eine übliche Praxis, sagte der Drittangeklagte. Das Pickerl soll es dann ohne weitere Überprüfung gegeben haben.

Viele Zeugenaussagen geplant

Zu klären ist auch die Frage, wer die Gutachten unterschrieben hatte, denn die Unterschrift soll nicht vom Erstangeklagten sein. Er sagte aus, dass er an Covid erkrankt und lange Zeit überhaupt nicht in der Firma war. Die Polizei aber auch die Autobesitzer selbst waren misstrauisch geworden und brachten den Fall ins Rollen. Richter Gernot Kugi fragte akribisch nach. Einzelne Fälle wurden durchgegangen. Eine Vielzahl von Zeugen wird vernommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.