Klagenfurter Landesgericht von außen
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Gericht

Verstoß gegen Artenschutz: bedingte Haft

Ein 55 Jahre alter Vogelparkbetreiber ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen eines Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Bei einer Hausdurchsuchung des Zolls wurden exotische Vögel sichergestellt.

Aufmerksam wurde das Zollamt durch ein Telefongespräch zwischen dem Angeklagten und einem Mann aus Niederösterreich, der bereits wegen des Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz verurteilt wurde. Die Beamten vermuteten, dass die Männer mit Vögeln handeln und demnächst eine Übergabe stattfinden würde. Das gab Anlass für eine Hausdurchsuchung im Vogelpark des 55-jährigen Kärntners.

Angeklagter: Vögel geschenkt bekommen

Vor Ort beschlagnahmen die Zollbeamten 26 Graupapageien, zwei Gelbhaubenkakadus und drei Ziegensittiche. Der Angeklagte beteuerte vor Richterin Michaela Sanin, er habe die Vögel von privaten Haushalten geschenkt bekommen, weil die Besitzer die exotischen Tiere angeblich nicht mehr versorgen hätten können. Zwei Graupapageien habe er auch von der verstorbenen Heidi Horten bekommen.

Auf Nachfrage der Richterin gab der Angeklagte an, dass er die Tiere ausschließlich vor dem Tod bewahren und sich gut um die Vögel kümmern wollte.  Die Anklage warf dem Vogelparkbetreiber vor, dass dieser verabsäumt hätte, für die Tiere entsprechende Vermarktungspapiere zu organisieren, sogenannte Cites-Bescheinigungen. 

Urteil rechtskräftig

Dennoch erkannte Richterin Michaela Sanin ihm die wohl guten Absichten an und meinte, dass hier nicht aus böswilligen oder illegalen Motiven gehandelt worden sei. Die Tiere wurden nicht gequält sondern seien gut versorgt worden. Dennoch liegt ohne den entsprechenden Papieren ein Verstoß gegen das Artenhandelsgesetz vor. Somit wurde der 55-Jährige zu drei Monaten auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt an. Somit ist das Urteil rechtskräftig.