Gericht

Drei Jahre Haft wegen Erpressung

Ein 38 Jahre alter Klagenfurter hat versucht, seinen Arbeitgeber zu erpressen und ihm gedroht, Anschläge zu verüben, wenn er nicht zahlt. Am Mittwoch wurde er am Landesgericht Klagenfurt zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden bedingt ausgesprochen.

Der Mann hatte als Angestellter eines Industriekonzerns unter anderem den Produktionsleiter in SMS und Anrufen zu Geldzahlungen aufgefordert. Ansonsten würden Explosionen und Anschläge von Mitarbeitern drohen, die er mit gebauten Sprengsätzen eingeschleust hätte.

Spielsucht als Motiv

Er sei nicht er selbst gewesen, sagt der Angeklagte vor Richterin Michaela Sanin und den Schöffen aus, als er nach seinem Motiv gefragt wurde. Geldnot und seine Spielsucht hätten ihn im Herbst vergangen Jahres dazu gebracht, die versuchte Erpressung zu begehen. Der Mann hatte auch Geld für einen Hauskauf mit seiner Freundin gebraucht. Eine Anzahlung war fällig, das Erbe seiner Großmutter bereits verspielt. Mit gefälschten Lottogewinnscheinen wollte er den Geldfluss gegenüber Freundin und Familie erklären.

Drohanrufe an Produktionsleiter

Um zu Geld zu kommen, stahl er laut Anklage Diensthandys und begann, Drohanrufe zu tätigen. SMS mit Geldforderungen in der Höhe von 90.000 Euro folgten. Um die Spuren zu verwischen, schrieb er in gebrochenem Deutsch, er hätte 42 Mitarbeiter ins Unternehmen eingeschleust samt Material zum Bauen von Sprengsätzen. Sollte kein Geld gezahlt werden, würden Anschläge und Explosionen drohen.

Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, fuhr er auch mit einem Taxi zum Haus des Produktionsleiters. Er rief ihn mit verstellter Stimme an und forderte ihn auf, mit einem Auto und dem Geld Richtung Silbersee zu fahren, wo die Übergabe stattfinden sollte. Doch soweit kam es nicht, die Kriminalpolizei kam dem gebürtigen Klagenfurter auf die Spur.

Milderungsgründe berücksichtigt

Laut psychiatrischem Gutachten ist der Mann zwar zurechnungsfähig, er leidet jedoch unter einer Anpassungsstörung und Spielsucht. Diesen Umstand und seine Unbescholtenheit sah das Schöffengericht als Milderungsgrund an. Der 38-Jährige wurde zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt. Staatsanwältin Lisa Kuschinsky gab keine Erklärung ab, die Verteidigung erbat drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.