Bretter und Türen nach Unwetter Sperrmüll
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Chronik

Wetterkapriolen bringen Rekord an Schäden

Die Wetterkapriolen im Jahr 2023 haben einen Rekord an Schadensfällen bei den Versicherungen in Kärnten gebracht. Viele Schäden, die der Hagel im Juli verursacht hat, sind noch gar nicht repariert. Und nun müssen auch die Zerstörungen vom Hochwasser beseitigt und finanziert werden. Viele Haushalte könnten dabei auf Kosten sitzen bleiben.

49 Prozent aller Schadensfälle in Kärnten gehen in diesem Jahr auf Naturkatastrophen zurück. So hoch war der Prozentsatz noch nie und viele Fälle sind noch gar nicht erfasst, sagt Kurt Tschemernjak, Vorstandsdirektor der Kärntner Landesversicherung: „Auf die Branche hochgerechnet werden wir uns für Sachschäden, also für Gebäudeschäden und Inventarschäden, über 200 Millionen bewegen in Kärnten.“

Überschwemmter Keller
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Zu wenig Deckung für Überschwemmungen

Während Sturm und Hagel in den meisten Fällen ausreichend bedeckt sind, bestehen für die jüngsten Ereignisse mitunter noch wenig Reserven bei den Versicherungen, sagt Tschemernjak: „Wo wir ein nicht so ein gutes Angebot haben, ist für Überschwemmungen, für Vermurungen. Und diese Deckungen können im einen oder anderen Fall genug sein. Aber wenn es ein großer Schaden ist, ist es sicher zu wenig.“

Das liege auch daran, dass Hochwasserereignisse bisher für die meisten Haushalte keine Rolle gespielt hätten. Lösungen seien hier unbedingt erforderlich.

Überschwemmter Garten
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Land verspricht Hilfe für Betroffene

Bis auf weiteres will das Land Kärnten betroffene Privathaushalte im Rahmen des Nothilfswerkes unterstützen. Landesrat Daniel Fellner (SPÖ): „Innerhalb von sechs Monaten können sie dann Ihre Schäden, die nicht von Versicherungen abgedeckt werden, dort geltend machen.“

Wie viel Geld das Land bereitstellen werde, könne noch nicht gesagt werden, so Fellner: „Wir werden alle Mittel und da spreche ich für alle Regierungsmitglieder, wir werden alle Mittel, die notwendig sind, aufstellen und zur Verfügung stellen. Auch wenn es heißt, dass wir vielleicht in dem einen oder anderen Bereich dann sparen müssen.“

Überschwemmter Garten
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Nothilfswerk: Anträge bei Gemeindeamt

Das Nothilfswerk sei die dritte und letzte Möglichkeit der Unterstützung. Anträge für das Nothilfswerk können beim Gemeindeamt eingebracht werden. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Auf Grund der großen Zahl an Geschädigten sei mit Wartezeiten zu rechnen.