Symbolbild Führerschein praktische Fahrstunde
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Verkehr

Hohe Dunkelziffer an Lenkern ohne Schein

Bei rund 1,5 Prozent der Unfälle mit Verletzten in Kärnten sind im Vorjahr Lenker ohne gültigem Führerschein beteiligt gewesen. Die Zahl an Fahrzeuglenkern, die unentdeckt ohne Fahrerlaubnis fahren, schätzt der Autofahrerclub ÖAMTC höher ein.

Laut ÖAMTC hatten im Zeitraum von 2018 bis 2022 mehr als 200 Unfallbeteiligte in Kärnten keinen gültigen Führerschein. Der Großteil davon waren Männer, die jünger als 40 Jahre alt sind, sagte Christoph Kronsteiner, Verkehrsjurist des ÖAMTC Kärnten. Viele der Betroffenen seien berufstätig und würden oft ihren Chefs verschweigen, dass sie den Führerschein verloren hätten. Um keine Schwierigkeiten im Job zu bekommen, würden sie sich auch ohne gültige Lenkberechtigung hinter das Steuer setzen.

Die Zahl der Unfallbeteiligten ohne Führerschein nahm in den vergangenen Jahren deutlich ab. Das liege auch daran, dass während der Pandemie weniger Fahrzeuge unterwegs waren, heißt es vom ÖAMTC.

Oft liegt keine geeignete Lenkberechtigung vor

Im Vorjahr stellte die Polizei mehr als 1.500 Anzeigen wegen Fahrens ohne passende Lenkberechtigung aus. Dazu zählt auch, wenn man mit einem großen Anhänger fährt, ohne den richtigen Führerschein zu besitzen. Die Dunkelziffer ist vermutlich weit höher, vermutet der ÖAMTC.

Bevor ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen wird, solle daher immer geprüft werden, ob man die erforderliche Berechtigung hat, sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. So gibt es zum Beispiel seit zehn Jahren einen eigenen Mopedführerschein.

Hohe Strafen drohen

Wer ohne gültige Lenkberechtigung hinter dem Steuer erwischt wird, muss mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen, so Christoph Kronsteiner. Wiederholungstätern droht sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen.

„Problematischer wird es, wenn man einen Unfall mit dem Fahrzeug hat, ohne eine gültige Lenkberechtigung zu besitzen. Dann kann die Versicherung aussteigen oder im schlimmsten Fall sogar auch geleistete Zahlungen regressieren“, so der ÖAMTC-Jurist.