Gericht

Fahrlässige Tötung: Pensionist vor Gericht

Ein 76 Jahre alter Spittaler hat sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vor Richterin Claudia Bandion Ortner wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung verantworten müssen. Er setzte sich trotz einer Sehbehinderung hinter das Steuer seines Autos und überfuhr einen 60 Jahre alten Mitarbeiter des Spittaler Wirtschaftshofs.

Im Juli 2022 war der Pensionist am Nachmittag in Spittal mit seinem Auto stadteinwärts unterwegs. Zu dem Zeitpunkt war ein Gemeindemitarbeiter dabei, Mähgut bei einer Böschung der Autobahnauffahrt zu entsorgen. Bei der Unterführung der Autobahnauffahrt hörte der Autofahrer plötzlich eine lauten „Klatscher“, wie er sagte. Er sagte, er habe gedacht, er sei mit einem Stein kollidiert. Doch es war ein 60 Jahre alter Familienvater, der noch an der Unfallstelle starb.

Getöteter hinterlässt seine Frau und zwei Kinder

Er habe den Mann einfach nicht gesehen, sagte der 76-Jährige. Der Unfall sei tragisch, aber Schicksal. Er sehe sich selbst nur sehr bedingt schuldig, sagte der angeklagte Pensionist. Der getötete Mann hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Die medizinische Vorgeschichte des Angeklagten war ein wichtiges Thema für den Fall. Im Jahr 2015 war der Pensionist nach einem Schlaganfall auf Rehabilitation in der Gailtalklinik. Danach sei er auch eine Zeitlang nicht Auto gefahren, weil das Sehfeld links eingeschränkt war, also nicht mehr die vollen 160 Grad hatte.

Augenarzt bestätigt zu geringe Sehleistung

Niemand habe ihn darauf hingewiesen, dass er nicht Auto fahren dürfe, sagte der Angeklagte. Auch seine ehemalige Augenärztin oder sein Hausarzt hätten nichts gesagt, deswegen habe er sich wieder hinters Lenkrad gesetzt. Nach dem tödlichen Unfall musste der Pensionist zu einem neuen Augenarzt.

Dieser bescheinigte dem Pensionisten vor Gericht, dass er mit seinem schmalen Sichtfeld nicht mehr mit dem Auto fahren dürfe. Eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft sei allerdings nicht vorgesehen.

Prozess für weitere Befragungen vertagt

Sachverständige sollen nun klären, wie weit das eingeschränkte Gesichtsfeld für den tödlichen Unfall verantwortlich war. Weitere Zeugen müssen noch befragt werden, um zu klären ob der Pensionist wusste, wie schlecht es um seine Sehleistung stand. Der Prozess wurde vertagt.