Für den Bau oder Umbau eines Rüsthauses ist in Kärnten die jeweilige Gemeinde zuständig, weil die Feuerwehr Gemeindesache ist. Sie muss auch die Kosten übernehmen. Viele Gemeinden seien in den vergangenen Jahrzehnten skeptisch gewesen, wenn es etwa um einen Architektenwettbewerb ging. Doch dieser habe durchaus Sinn, so Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin: „Bei der Errichtung, Sanierung und beim Umbau müssen Qualitätskriterien wie Funktionstüchtigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vielseitigkeit gewährleistet werden.“
Moderne Anforderungen an Rüsthäuser
Die Anforderungen an die Rüsthäuser wurden größer. Vielerorts gibt es zum Beispiel noch keine getrennten WC-Anlagen, obwohl immer mehr Frauen zur Feuerwehr kommen. Die zahlreichen Jugendfeuerwehren brauchen ebenfalls Platz, die Feuerwehrhäuser sind aber oft auch der soziale Treffpunkt in der Gemeinde und auch Veranstaltungszentrum, sagte Landesfeuerwehrreferent Daniel Fellner (SPÖ).
Darum auch der neue Leitfaden, in dem positive Beispiele angeführt sind, wie zum Beispiel die Rüsthäuser in Mallnitz, wo mehrere Einsatzorganisationen untergebracht sind. Weiters in St. Stefan im Gailtal, Obermühlbach, Maria Gail oder das Feuerwehrhaus am Hühnersberg. Letzteres schaffte es sogar in internationale Architekturzeitungen, nicht zuletzt wegen seiner Energieeffizienz. Das Land berät von Anfang an, auch anhand dieser Beispiele.
400.000 Euro Fördervolumen
Entscheidet sich eine Gemeinde dazu, dann gibt es auch Fördermittel. Heuer wurden diese von 170.000 auf 400.000 Euro aufgestockt, sagte Fellner: „Wenn sich eine Gemeinde dazu entscheidet, keinen Architektenwettbewerb zu machen, sondern den ortsansässigen Planer fragt, ob er zeichnen kann, was gebraucht wird, fällt die Förderung sehr gering aus. Wenn man gewisse Spielregeln beachtet – da wird es um die Qualität gehen, die am Ende da stehen soll – wird die Förderung sehr groß sein.“ Der Bauleitfaden des Landes für Rüsthäuser wird ab Dienstag allen Gemeinden zur Verfügung gestellt.