Mitbringsel als Andenken oder zum Verschenken sind heiß begehrt. Ob in Italien, Kroatien oder Spanien – Vieles wirkt verlockend, doch nicht alles darf eingeführt werden und wird vom Zoll abgefangen.
„Schlangenwein“: Strafen wegen Verstoß gegen Artenschutz
Bei Rückkehrern aus Nicht-EU-Ländern sind Zigaretten und Schmuck die Spitzenreiter. Auch skurrile Sachen sind bei Kontrollen oft dabei, so Zollexperte Gerhard Marosi. Beim Schlangenwein aus dem asiatischen Raum etwa handle es sich um Alkohol, in den Schlangen oder verschiedene Pflanzen eingelegt sind. „Wenn die Schlagen oder Pflanzen artgeschützt sind – was sehr häufig der Fall ist – kommt man mit dem Artenschutz in Konflikt und darf das auch nicht mitnehmen.“
Jedes Land hat eigene Regeln
Wird man vom Zoll kontrolliert und führt unerlaubte Gegenstände mit sich, drohen Strafen. „Zum einen wird der Gegenstand abgenommen. Dann verliert man auch das Geld, das man dafür ausgegeben hat. Zusätzlich bekommt man – je nach Menge und worum es sich handelt – eine Geldstrafe.“
Vorsicht bei Mitnahme von Sand und Muscheln
Bei verbotenen Produkten denken viele eher an exotische Dinge. Was jedoch fast Keiner weiß: Es ist laut dem örtlichen Schifffahrtsgesetz nicht erlaubt, vom Italienurlaub Sand und Muscheln mitzunehmen. Auch in Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln und Meeresschnecken, die man besser nicht einpackt.
Kontrolliert wird das allerdings nicht vom österreichischen Zoll, so Gerhard Marosi: „Ich weiß, dass auch andere Staaten – so wie wir – Zollkontrollen an den Binnengrenzen durchführen. Wenn man von den italienischen Kollegen erwischt wird kann es sein, dass man – den italienischen Regelungen entsprechend – Sanktionen bekommt.“
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich am besten vorzeitig über die bestehenden Verbote informieren. Auf der ÖAMTC Homepage gibt es die wichtigsten Informationen dazu.