Politik

Rechnungshof: Empfehlungen werden befolgt

Der Landesrechnungshof hat am Freitag Bilanz über seine Arbeit gezogen. 93 Prozent der Empfehlungen aus dem Jahr 2021 sollen umgesetzt werden. Dennoch gebe es noch weitere Punkte, die verbessert werden können, zum Beispiel bei den Kindergärten.

Hauptaufgabe des Landesrechnungshofs ist es, zu überprüfen, ob die Finanzmittel des Landes wirtschaftlich, zweckmäßig und ordnungsgemäß verwendet werden. Damit es zu Verbesserungen kommt, spricht er Empfehlungen an die zuständigen Stellen aus. Jedes Jahr wird kontrolliert, ob diese Empfehlungen von der Politik auch umgesetzt werden.

58,9 Prozent bereits umgesetzt

944 Empfehlungen in insgesamt zwölf Berichten richtete der Landesrechnungshof im Jahr 2021 an die geprüften Stellen des Landes. Diese wollen tatsächlich 878 der Empfehlungen umsetzen, das sind 93 Prozent. 556 Empfehlungen, oder 58,9 Prozent, wurden bereits im Jahr nach der Prüfung vollständig umgesetzt. Es gibt aber noch ungenutztes Verbesserungspotenzial. Denn 66 der 944 nachgefragten Empfehlungen, das sind sieben Prozent, wollen die geprüften Stellen nicht umsetzen.

Mehr Kooperation bei Kindergärten

Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer verwies am Freitag auf die hohe Umsetzungsquote. Verbesserungspotenzial sieht er aber noch im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung. Der Landesrechnungshof wünscht sich mehr Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg und drängt darauf, bei den Öffnungszeiten auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu achten. Kontrollen hätten ergeben, dass dies nur bei einem Drittel der geprüften Kindergärten der Fall sei.

Geprüft wurden auch die Ausgaben für die Wohnbeihilfe des Landes. Fehlerhafte Dateneingaben hätten dazu geführt, dass teilweise zu viel, andererseits aber zu wenig ausgezahlt wurde. Verbesserungen wurden bereits umgesetzt, heißt es in dem Bericht des Rechnungshofes. Außerdem wurde eine Valorisierung, also eine Anpassung der Höhe der Wohnbeihilfe, empfohlen. Auch das sei geschehen, heißt es vom Rechnungshof.

RH: Luxus bei Bewirtungen vermeiden

Schließlich wurden noch Repräsentationsaufgaben in der früheren Beteiligungsgesellschaft kontrolliert. Hier ging es um zu hohe Kosten bei Essenseinladungen. Demnach sollten Luxuskonsumationen im Rahmen von Feierlichkeiten, Besprechungen und Restaurantbesuchen generell vermieden werden, da es sich um öffentliche Mittel handle, so der Rechnungshof. Die Nachfolgegesellschaft KBV teilt mit, dass Repräsentationsaufgaben nunmehr dokumentiert und dem Vorstand vorgelegt werden.