Chronik

Verbandsklage gegen Energie Klagenfurt

Der Verbraucherschutzverein (VSV) bringt eine Klage gegen die Energie Klagenfurt ein, weil sie eine Gemeindeabgabe für die Nutzung des Bodens an die Kunden weiter verrechnet. Das diesbezügliche Landesgesetz ist laut VSV verfassungswidrig. Es handelt sich um die erste Verbandsklage nach der Verbandsklagen-Richtlinie.

Die Energie Klagenfurt GmbH ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Klagenfurt. Der Stromanbieter solle es demnach unterlassen, von seinen Kunden im Stadtgebiet von Klagenfurt eine „Gemeindeabgabe für die Nutzung des Bodens der Stadt für die Zuleitung von Strom“ weiter zu verrechnen, so der VSV.

Gesetz legt Systemnutzungsentgelt fest

Diese Abgabe sei zwar im Kärntner Gemeindegrund-Benützungsabgaben-Gesetz (K-GGBG) vorgesehen und wird von der Energie Klagenfurt GmbH an die Gemeinde abgeführt, aber aufgrund des Gesetzes an die Stromkunden weiterverrechnet. Allerdings sei im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) ausdrücklich festgelegt, was als Systemnutzungsentgelt verrechnet werden darf: „Die genannte Abgabe zählt nicht dazu“, so der VSV. Das Landesgesetz sei daher verfassungswidrig, weshalb man auch anregt, beim Verfassungsgerichtshof ein Normprüfungsverfahren einzuleiten.

Kritik auch an Bundesregierung

Der VSV kritisierte bei dieser Gelegenheit auch die Bundesregierung: Sie sei mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für Verbandsklagen in Verzug. Diese Umsetzung hätte vor wenigen Tagen in Kraft treten müssen, allerdings gebe es bisher nicht einmal eine Regierungsvorlage. „Daher nimmt der Verbraucherschutzverein nun die Sache selbst in die Hand“, erklärte Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV. Die Klage nach der neuen Richtlinie sei bereits beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht worden. Der Klagenfurter Stadtwerke-Vorstand Erwin Smole gab sich gegenüber der „Kleinen Zeitung“ gelassen: „Wir erfüllen nur ein Gesetz. Ich bin neugierig, ob wir in der Sache überhaupt klagbar sind.“

Der VSV brachte im April bereits eine Klage gegen die Stadtwerke ein, weil sie unter Androhung der Stromabschaltung die Kunden zum Wechsel zu einem höheren Tarif zwingen wollten – mehr dazu in Verbraucherschutzverein klagt Stadtwerke.