Stromzähler
ORF/Peter Matha
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Chronik

Landwirte fallen um Strompreisbremse um

Der KELAG-Strom wird mit 1. August auch für Landwirtinnen und Landwirte teurer. Anders als für Haushalte wirkt für sie die Strompreisbremse des Bundes aber nicht automatisch. Sie mussten bis Ende Mai einen Antrag stellen. Manche lagen da unter der Preisgrenze von zehn Cent und wussten noch nichts von der Erhöhung. Jetzt fallen manche um die Preisbremse um.

Ein Landwirt aus Baldramsdorf zahlte mit acht Cent bis jetzt relativ wenig für die Kilowattstunde. Zu wenig auch für die Strompreisbremse des Bundes, die erst ab zehn Cent wirkt. Deshalb habe er gar keinen Antrag gestellt, so der Landwirt. Vor ein paar Tagen bekam er aber die Strompreiserhöhung der KELAG auf 20 Cent. Damit hätte er nun Anspruch auf die Strompreisbremse. Doch jetzt kann er den Antrag dafür nicht mehr stellen, die Frist lief Ende Mai ab.

Landwirt verärgert

Der Landwirt, der anonym bleiben will, zeigt sich verärgert: „Da wird eine Strompreisbremse geschaffen, und wir haben das Glück gehabt, sie bisher nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Der Bund hat sich sicher einiges gespart und jetzt sagt er, du hast Pech gehabt. Das ist eine Ungerechtigkeit.“ Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es auf Anfrage des ORF Kärnten, der Landwirt hätte jederzeit einen Antrag stellen können, egal wie hoch sein Tarif ist. Nur gewirkt hätte die Strompreisbremse erst dann, wenn sein Stromlieferant den Schwellenwert von zehn Cent pro Kilowattstunde überschritten hätte. Daher solle man vorsorglich einen Antrag stellen.

Die Landwirtschaftskammer Kärnten verweist darauf, dass mit dem Bund über eine Fristverlängerung verhandelt werde. Diese sei im Gesetz nicht vorgesehen, heißt es hingegen aus dem Ministerium. Jedoch werde darüber diskutiert, die Strompreisbremse in begründeten Einzelfällen – etwa wegen einer Erkrankung – doch zu gewähren.

Tarifumstellung möglich

Betroffenen Bäuerinnen und Bauern bleibt noch die Möglichkeit, bei der KELAG prüfen zu lassen, ob für sie der Umstieg auf eine Haushaltsabrechnung infrage kommt. Dann wirke die Strompreisbremse automatisch. Das ist aber nur für Landwirte möglich, die ihren Betrieb zurückgefahren oder eingestellt haben, also weniger Strom verbrauchen als im Vollbetrieb.