Gerichtsaal mit Angeklagter, Richter und Schöffen
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Gericht

Unfalltrick: Vier Jahre Haft für Polin

Weil sie mit einem Unfalltrick in Kärnten betagten Personen fast 400.000 Euro abgeknöpft hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt eine 27 Jahre alte Frau aus Polen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Betrüger sind in letzter Zeit immer wieder mit derselben Masche erfolgreich: Meist ältere Personen werden angerufen und damit konfrontiert, dass ein naher Verwandter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, müssten die so Kontaktierten deshalb eine hohe Summe als „Kaution“ bezahlen. Das Geld würde direkt von einem vermeintlichen Zivilpolizisten abgeholt, man würde sich aber auch mit Schmuck, Gold oder Münzen zufrieden geben.

Insgesamt fünf Personen kontaktiert

Auf diese Art und Weise kontaktierte die 27-Jährige – wohl gemeinsam mit Mittätern – insgesamt fünf Personen. Auf diese Art und Weise wollte sie mehr als 600.000 Euro herauslocken. Drei Mal war sie auch erfolgreich und erbeutete einmal 12.000, einmal 20.000 und einmal sogar 360.000 Euro, stand für den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl fest.

Die Angeklagte war teilweise geständig, hatte aber schon beim Prozessauftakt Ende Mai bestritten, die Tat mit dem höchsten Schaden begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde am Donnerstag ein Video von einer Tankstelle in der Nähe des Tatortes gesichtet und ein Taxifahrer als Zeuge befragt, der die Betrügerin zum Tatort gefahren hatte. Danach war für den Schöffensenat die Schuld der Frau erwiesen, hielt Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung fest: „Die Kleidung stimmte mit der Beschreibung überein, ein Opfer hat Sie bei der Gegenüberstellung erkannt und Ihr Handy war in der Nähe des Tatortes eingeloggt.“

Vorstrafen erschwerend

Der Angeklagten hatten bis zu zehn Jahre Haft gedroht, mildernd fiel ihr teilweises Geständnis ins Gewicht. Erschwerend waren aber einschlägige Vorstrafen: In Deutschland war die Frau wegen Anwendung des Neffentricks bereits zwei Mal in Haft. „Das hat Sie offensichtlich nicht davon abgehalten, weitere strafbare Handlungen zu setzen“, so Liebhauser-Karl, der auch betonte, dass er es vermeide, Urteile von der moralischen Seite zu bewerten: „Aber diese Vorgangsweise, Pensionistinnen, die Angst um ihre Familie haben, derart unter Druck zu setzen und ihnen das letzte Ersparte abzunehmen, ist einfach nur verwerflich.“