Szenario: Ein Reh wird in der Nacht von einem Auto angefahren, der Lenker kommt mit Schrecken und Blechschaden davon, doch das Tier ist schwer verletzt, Knochen gebrochen. Das Reh liegt neben der Fahrbahn. Bis 2018 war es auch Polizisten erlaubt, Wildtiere in diesem Zustand zu töten. Dann kam ein Erlass des Innenministeriums, in dem es hieß, dass es Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht erlaubt sei, ein Tier mittels Fangschuss oder Gnadenschuss zu töten, da es dafür keine geeignete Rechtsgrundlage gebe.
Dauert oft Stunden, bis ein Jäger gefunden wird
Doch vor allem in der Nacht dauert es oft Stunden, bis ein zuständiger Jagdberechtigter gefunden ist und den Fangschuss abgeben kann. Bei der letzten Versammlung der österreichischen Landesjägermeister wurde das Problem mit dem Leiter der Bundespolizeidirektion in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit besprochen. Michael Takacs, selbst Jäger, habe klare Zusagen gemacht, sagte der Kärntner Landesjägermeister Walter Brunner: „Wir wollen gemeinsam bewirken, dass auch wieder Polizisten jagdlich ausgebildet werden, die dann den Fangschuss abgeben dürfen um es zu erlösen, ohne dass ein Jäger zu Hilfe kommen muss.“
Ausbildung für Polizisten
Polizisten, die selbst ausgebildete Jäger sind, sollen demnächst per Erlass die Erlaubnis bekommen, einen Fangschuss abgeben zu dürfen. Für alle anderen werde es im nächsten Jahr die Möglichkeit geben, sich schulen zu lassen: „Ohne Ausbildung geht das nicht. Polizisten, die bereit sind, sollen die Möglichkeit bekommen sich schulen zu lassen. Das soll jetzt umgesetzt werden.“
Juristisch wird schon lange diskutiert ob der Fang – oder Gnadenschuss, bei schwer verletzten Wildtieren zu den Aufgaben der Polizei gehört oder ob das Jägern und Tierärzten vorbehalten bleiben soll. Am 15. Juni gibt es bei der Kärntner Jägerschaft eine Informationsveranstaltung zum Thema Wildunfall, die bereits ausgebucht ist.