Ball auf Fußballrasen
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Rassistischer Vorfall im Nachwuchsfußball

Während eines U17-Spiels zwischen der Austria Klagenfurt und Bleiburg ist ein Spieler der Austria von einem Spieler der Bleiburger rassistisch beschimpft worden. Weil sich die Mannschaft der Austria mit ihrem Spieler solidarisch zeigte und geschlossen den Platz verließ, wurde sie bestraft.

Die rassistische Beschimpfung ereignete sich in der 70. Minute, die Austria lag zu diesem Zeitpunkt gerade mit 1:2 zurück. Der rassistisch beschimpfte Spieler brach in Tränen aus und war nicht mehr in der Lage, das Spiel fortzusetzen. Der Spieler, der sich rassistisch geäußert hatte, bekam die Rote Karte und wurde für fünf Spiele gesperrt. Er entschuldigte sich bei dem Spieler der Austria.

Mannschaft verließ das Feld

Ein Nachspiel hat auch die Reaktion der Austria Klagenfurt. Nach der Beschimpfung verließ die gesamte Mannschaft aus Solidarität mit ihrem Spieler den Platz. Das Spiel konnte nicht zu Ende gespielt werden. Für dieses Verhalten gab es eine Strafe des Fußballverbandes. Das Spiel wurde aus Sicht der Klagenfurter mit 0:3 strafverifiziert, und der Verein muss 100 Euro zahlen.

Austria-Klagenfurt-Nachwuchsleiter Robert Micheu findet das Vorgehen nicht in Ordnung. „Mir geht es jetzt nicht ums Sportliche, aber es wird immer gesagt, Rassismus hin, Rassismus her, dann passiert etwas, und es gibt so ein Urteil, was schon komisch ist.“ Micheu hätte dafür plädiert, noch einmal gegeneinander zu spielen, um zu sehen, wie sich die Nachwuchsfußballer verhalten.

Kein Einspruch der Austria

Einspruch werde man gegen das Urteil keinen erheben. In einem Schreiben will die Austria dem Fußballverband aber mitteilen, dass sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist. „Auf der einen Seite die Bestrafung für den Blödsinn, den der Bub gemacht hat, und auf der anderen Seite das Abtreten der Mannschaft. Das hat der Strafausschuss als unberechtigtes Abtreten gewertet. Zum Zeitpunkt des Abtretens war Klagenfurt im Rückstand. Das ist von den Sachverhalten auseinanderzuhalten, und daher ist die Entscheidung des Strafausschusses in dieser Form passiert“, so der Präsident des Kärntner Fußballverbandes, Klaus Mitterdorfer. Diese Rechtsvorschriften werden vom Österreichischen Fußballbund (ÖFB) vorgegeben.