Landesgericht Klagenfurt im Winter von außen
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Gericht

Mehrkosten durch digitale Akten befürchtet

Die Verwaltung am Klagenfurter Landesgericht wird zusehends modernisiert, Gerichtsakten sind komplett digitalisiert. Auf den Tischen sind nur mehr Bildschirme statt Papierstapel zu sehen. Doch die Kärntner Anwälte rechnen mit mehr Kosten, wenn Akten, vor allem bei Pflichtverteidigung, in Papierform gebraucht werden.

Es sind oft nur kleine Fakten, die bei Gericht große Auswirkung haben. Umso wichtiger ist es, dass Richter, Staatsanwälte oder Verteidiger alle Kleinigkeiten genauestens studieren können. Dafür wurden in der Vergangenheit Akten-Berge gewälzt, meist eingeschlagen in Rosa-Kartoneinbänden.

Jetzt ist alles digital – mit vielen Vorteilen. Das bestätigen all jene, die damit zu tun haben – allerdings mit dem Zusatz, dass sich vieles erst einspielen müsse. Rechtsanwaltskammerpräsident Gernot Murko: „Den Akt elektronisch abzurufen bedeutet, dass wir nicht mehr zu Gericht gehen müssen, um Ablichtungen herzustellen. Wir können die Ausdrucke in der Kanzlei vornehmen. Auch im Bereich der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichtsbarkeit ist das ein großer Vorteil.“

Pflichtverteidiger bleiben auf Kosten sitzen

Ein Problemfeld sind aber Verfahrenshilfen – sogenannte Pflichtverteidigungen. Der Anwalt bekommt dafür kein Honorar, sondern nur Barauslagen ersetzt. Jetzt müssen aber zusätzlich – auf eigene Kosten – teils tausende Seiten Akten gedruckt werden. Laut Murko würden die zu betreuenden Klienten naturgemäß weder über einen Laptop, noch über sonst einen PC verfügen.

OLG Graz: Ausdrucke nicht mehr notwendig

Die Rechtsanwaltskammer hofft auf eine rasche Kostenübernahme. Das Oberlandesgericht Graz winkt aber mit einer aktuellen Entscheidung von Mitte März ab. Die Anwälte müssen Kopien weiterhin selbst zahlen, sagt Mediensprecher Stefan Koller: „Wenn ein Verteidiger einen elektronischen Akt zur Verfügung gestellt bekommt ist es nicht notwendig, Ausdrucke herzustellen, für die er Anspruch auf Kosten hätte.“ Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz ist bindend und nicht weiter bekämpfbar.