Chronik

Ermittlungen gegen Feuerwehr nach Brand

Nach einem Brand im Vorjahr in Oberkärnten laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Einsatzleiter der Feuerwehr. Ihm wird vorgeworfen, den ersten Einsatz nach einem Kaminbrand zu früh beendet zu haben, Stunden später begann es wieder zu brennen.

Kaminbrände haben ihre Tücken, denn auch mit Einsatz von Wärmebildkameras ist nicht immer für die Feuerwehr klar erkennbar, ob tatsächlich keinerlei Gefahr mehr nach einem Brand vom Kamin ausgeht. Daher wird hier immer ein Rauchfangkehrer als Sachverständiger hinzugezogen.

Das sei auch in diesem Fall so geschehen, sagte Ulrich Nemec, der Anwalt des Einsatzleiters und selbst erfahrener Feuerwehrkommandant: „Wir sind bei der Feuerwehr keine Sachverständigen für Kaminbrände, sondern wir versuchen nur, alles Menschenmögliche zu tun, um diese Brandgefahr zu beseitigen und irgendwann zu sagen, dass der Kamin sauber ist. Dazu benötigt man natürlich den Rauchfangkehrer, der war von Anfang an dabei und er hat gesagt, es wird keine weitere Maßnahme erforderlich sein.“

Ergänzungsgutachten eingeholt

Noch läuft das Ermittlungsverfahren. Für Nemec ist klar, dass sein Mandant nicht fahrlässig gehandelt hatte. Er habe den Sachverständigen bei sich gehabt, der auch der Überzeugung war, dass keine Gefahr mehr bestehe. Der Fall sei eigentlich klar gewesen. Doch dann sei noch ein Ergänzungsgutachten eingeholt worden. In diesem werde eine Schuld des Einsatzleiters in Erwägung gezogen. Bei dem Brand damals wurde niemand verletzt.