Eingang Landesgericht
ORF
ORF
Gericht

Terrorprozess: Zwölf Monate bedingte Haft

Ein 34-jähriger russischer Staatsbürger ist am Landesgericht Klagenfurt wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu 2.000 Euro Geldstrafe und einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Dem Mann wird vorgeworfen, auf Facebook ein Symbol einer islamistischen Terrororganisation verbreitet zu haben.

Der Tschetschene lebt seit 13 Jahren in Kärnten. Laut Staatsanwaltschaft soll er auf seinem Facebook-Account jahrelang ein Profilbild mit terroristischem Hintergrund gehabt haben. Es handelt sich dabei um ein Bild kampfbereiter Soldaten, die eine Flagge des Kaukasus-Emirat tragen. Dieses Emirat wurde vom tschetschenischen Rebellenführer Doku Umarow ausgerufen, der sich unter anderem zu den Anschlägen auf die Moskauer Metro im Jahr 2010 bekannt hatte.

Kaukasus-Emirat nicht anerkannt

Dem Staatsbürger der russischen Föderation wurde vorgeworfen, die Ideologie des Kaukasus-Emirats propagiert und verherrlicht zu haben. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Europäische Gemeinschaft stufen das Kaukasus-Emirat als terroristische Vereinigung ein. Es ist von der internationalen Staatengemeinschaft nicht als Staat anerkannt. Der Mann bekannte sich nicht schuldig, er habe nicht gewusst, dass dies die Flagge bzw. das Symbol des Kaukasischen Emirats und in Österreich verboten sei.

Überhaupt sei ihm die Vereinigung nicht bekannt, von Terroranschlägen habe er erst nach seiner Einvernahme der Polizei erfahren. Das Bild sei für ihn Ausdruck seiner Heimatverbundenheit. Er sei stolzer Tschetschene.

Videos auf PCs gefunden

Im Zuge einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler bei dem Mann mehrere, nicht verbotene Waffen, Computer und zahlreiche Handys. Bei der Auswertung der elektronischen Geräte entdeckten die Ermittler unter anderem ein Foltervideo und das Video eines Koran-Gelehrten. Er habe die Videos zugeschickt bekommen, diese aber nie weiter verbreitet, erklärte der Angeklagte. Auch habe er keinen Kontakt zu Sympathisanten oder Mitgliedern der Terrororganisation, sagte der Mann aus. Seine völlige Unwissenheit nahm ihm der Schöffensenat aber nicht ab und verurteilte ihn zu zwölf Monaten bedingter Haft.

Der bisher Unbescholtene nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Besondere Sicherheitsvorkehrungen

Weil es sich um ein heikles Gerichtsverfahren handelte, galt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Zusätzliche Beamte waren im Verhandlungssaal, aber auch von allen Gerichtskiebitzen und Zuhörern im Saal wurden die Daten aufgenommen.