Politik

Alle Fragen und Antworten zur Wahl

Darf der Hund mit in die Wahlkabine, wie viele Vorzugsstimmen darf man vergeben, kann ich den Stimmzettel auf Social Media posten und wie funktioniert die Briefwahl. Fragen und Antworten rund um die Wahl, die hier beantwortet werden.

Wählen dürfen Österreicher mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Amtliche Wahlinformation

Wahllokal und Öffnungszeiten findet man in der amtlichen Wahlinformation, die man zehn Tage vor der Wahl bekommt, aber auch auf der Internet-Homepage der jeweiligen Gemeinde. Die letzten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr. Wählen kann man grundsätzlich an dem Ort, in dessen Wählerverzeichnis man steht. Seit Einführung der Briefwahl kann man aber überall per Wahlkarte wählen. Man kann die Stimme per Post abgeben oder das Briefwahlkuvert schon vor dem Wahlsonntag, aber auch am Samstag, 4. März, und am 5. März von 8.00 bis 16.00 Uhr persönlich oder per Boten zur Bezirkswahlbehörde bringen bzw. bringen lassen. Wer nicht mobil ist, kann man zuhause im Bett wählen, wenn man den Besuch durch eine „fliegende Wahlbehörde“ beantragt hat.

Vorwahltag am 24. Februar

Persönlich kann man am 5. März während der Öffnungszeit des Wahllokals in der Wohngemeinde wählen, aber auch schon am 24. Februar, das ist der Vorwahltag. In jeder Gemeinde muss mindestens ein Wahllokal für mindestens zwei Stunden – auf alle Fälle zwischen 18.00 und 19.00 Uhr – offen haben. Eine Wahlkarte ist dafür nicht nötig.

Eine Wahlkarte muss man in der Gemeinde beantragen, in deren Wählerevidenz man steht. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür hat man schriftlich bis Mittwoch vor der Wahl, bei persönlichem Antrag (bzw. Abholung durch eine bevollmächtigte andere Person) bis Donnerstag vor der Wahl.

Wahlleiter ist im Wahllokal der Chef

Im Wahllokal braucht man einen Ausweis, wenn man Wahlbehörde nicht persönlich bekannt ist. Wenn man eine Wahlkarte beantragte, müsse man sie mitnehmen. Der Verantwortliche im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren. Wieviel Zeit man sich beim Wählen in der Kabine lassen kann, ist nicht festgelegt. Hat der Wahlleiter aber das Gefühl, dass andere an der Stimmabgabe gehindert werden sollen, kann er zum Verlassen der Wahlzelle auffordern. Telefonieren in der Wahlzelle ist nicht ausdrücklich verboten, der Wahlleiter kann es aber untersagen und man darf niemanden stören.

Der Hund darf mit in die Wahlzelle

Den ausgefüllten Stimmzettel darf man auch fotografieren und online posten. Allerdings nur den eigenen. Das Wahlrecht muss aber persönlich ausgefüllt werden, es darf zB nicht ein Kind das Kreuzerl machen. Nur blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen. Man darf nicht gemeinsam in die Wahlzelle gehen, auch hier gilt die Ausnahme für körper- oder sinnesbehinderte Menschen. Der Hund darf mit, solange der Wahlleiter nichts dagegen hat.

Den Stimmzettel darf man auch zu einem Papierflieger oder Boot falten und so im Kuvert abgeben. Aber Achtung, das Kreuzerl muss noch gut lesbar sein. Sonst ist die Stimme ungültig. Man kann drei Vorzugsstimmen an alle Wahlkreis-Kandidaten der gewählten Partei vergeben. Stimmensplitting ist verboten. Tut man es trotzdem, gilt der Grundsatz: „Partei schlägt Namen“. Die Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme/n ist/sind ungültig. Wenn man sich beim Ankreuzen geirrt hat, kann man einen neuen Stimmzettel holen.

Drei Vorzugsstimmen zu vergeben

Mit Vorzugsstimmen können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben – und Kandidaten, die genügend Vorzugsstimmen haben, werden vorgereiht. Im Wahlkreis sind „Wahlpunkte“ (jede Vorzugsstimme ist ein Punkt) im Ausmaß von rund 30 Prozent der Wahlzahl für die Vorreihung nötig – das heißt rund ein Drittel dessen, was ein Mandat „kostet“.

Die Auszählung der Stimmen findet im Wahllokal statt. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drin bleiben. Die letzten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Das vorläufige Endergebnis sollte noch am späten Sonntagabend feststehen. Sollte sich die Auszählung der zu erwartenden vielen Briefwahlstimmen lange hinziehen, möglicherweise auch erst am Montag. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde.