„Jeder Gemeinderat, der das möchte, kann künftig alle Bürgerinnen und Bürger an seinen Sitzungen online teilhaben lassen. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dafür aus“, sagte Fellner.
Weiters werde die Novelle ein Petitionsrecht bringen. Wenn mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten einer Gemeinde unterschreiben, muss ein Anliegen künftig behandelt werden. Thema können alle Angelegenheiten im Wirkungsbereich der Gemeinde sein. Neu implementiert werden soll außerdem eine Verpflichtung der Kommunen, ein internes Kontrollsystem zur Haushaltsdisziplin einzuführen.