Gesundheit

Kritik an Sterbeverfügungsgesetz

Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann seit heuer eine Sterbeverfügung errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Trotzdem wird dieses Sterbeverfügungsgesetz von Experten kritisiert. Psychiater und Therapieeinrichtungen wollen verstärkt Hilfe und Beratung anbieten.

Vier mal so viele Männer wie Frauen begehen Suizid. Ab einem Alter von 75 Jahren verdoppelt sich die Bereitschaft. Motivation, Hoffnung und ein Beziehungsangebot, also das Angebot, in Kontakt und im Gespräch zu bleiben, darauf soll der Fokus liegen im Umgang mit Menschen, die verzweifelt und sterbewillig sind, sagte die leitende Psychiaterin, Christa Rados, bei einer Fachtagung zum Thema Suizid.

Kritik zu Sterbeverfügungsgesetz

Der Verfassungsgerichtshof erkannte den assistierten Suizid in Österreich als rechtskonform, das werde von den Medizinern akzeptiert, so Rados, aber nicht bedingungslos begrüßt: „Wir haben alle den Beruf ergriffen um Krankheiten zu heilen, um Menschen am Leben zu erhalten und plötzlich sollen wir bei einem Prozess, der zum Tod führt, eine ganz anders geartete Rolle spielen.“ Einer der Kritikpunkte: Das Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht Betroffenen, sich aus dem Leben zu verabschieden ohne irgendeine Art von Hilfe in Anspruch zu nehmen: „Das Sterbeverfügungsgesetz sieht nur Begutachtung und Beurteilung vor aber nicht Verpflichtung zur Behandlung.“

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall.

Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Wer den assistierten Suizid will benötigt für seine Sterbeverfügung zwei Gutachten, die ihm das zugestehen. Die Gutachter wissen aber nicht, ob und warum vor ihnen andere Gutachter einen assistierten Suizid abgelehnt hatten. „Grundsätzlich wäre es eine gute Anregung, immerhin geht es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod, wenn man sich schlau machen kann wie andere Fachkollegen darüber beurteilt haben.“

Hilfe auch für Angehörige

Sucht ein Patient also lange genug, kann er zwei Gutachter finden, die den Weg zum tödlichen Medikament aus der Apotheke freimachen. Angehörige wissen meist nichts von einem derartigen Plan. „Wir wissen aus Berichten, dass dadurch Familiendramen losgetreten werden, dass Menschen um das Leben eines Angehörigen kämpfen,“ so Rados. Auch für Angehörige gilt, sich so früh wie möglich Hilfe zu holen.

Hilfsangebote in Kärnten

90 Prozent aller Suizide stehen in Zusammenhang mit psychischen Problemen. Problemen, bei denen eine Therapie möglich ist. Anlässlich des Welttages der Suizidprävention am 10. September machten Fachleute bei der Tagung auf die Hilfsangebote in Kärnten aufmerksam: Unter der Telefonnummer 0664/ 300 9003 sind Fachleute in Villach rund um die Uhr erreichbar. Unter der Nummer 0664/ 300 7007 können Betroffene mit Fachleuten aus Klagenfurt rund um die Uhr sprechen. Viele Personen, die anrufen, entscheiden sich gegen den Tod und für das Leben, so die Erfahrung der Fachleute.

Auch die Homepage „Wir helfen dir“ ist erfolgreich. Sie spricht Jugendliche an, mit der Botschaft „Du hast Leistungsdruck, wir helfen dir, du wirst gemobbt, wir helfen dir“. Ebenfalls 24 Stunden erreichbar und gratis ist die Nummer 142 der Telefonseelsorge. In Kontakt bleiben heißt es auch bei diesem Angebot der Caritas. Denn eine Perspektive gebe es immer, noch einmal anzurufen und wieder zu reden, immer wieder gibt es ein offenes Ohr.