Während der Verhandlung vor dem Schöffengericht sprach der Angeklagte, ein pensionierter Jurist kaum. Er hielt den Kopf gesenkt und zeigte sich sehr zurückhaltend. Der Vorwurf der Anklage: der 72 Jahre alte Mann soll seinem langjährigen, dementen und pflegebedürftigen Freund Bargeld aus einem Bankschließfach gestohlen haben.
Bedingte Freiheitsstrafe und Ersatz des Geldes
Das Opfer soll ihm den Zweitschlüssel ausgehändigt haben. Außerdem soll der Angeklagte seinen Freund dazu gebracht haben, ein Grundstück an ihn zu verkaufen, und zwar zu einem Zehntel des eigentlichen Wertes.
Der Angeklagte ist nicht unbescholten. Richter Oliver Kriz verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und dem Ersatz des gestohlenen Betrags in Höhe von 75.976 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Verteidigerin haben drei Tage Bedenkzeit.