Adler auf dem Landesgericht
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Chronik

Kampfsportler zu 3,5 Jahren Haft verurteilt

Weil er im vergangenen Herbst einen Unternehmer in Kärnten niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt hat, ist am Donnerstag ein 24-jähriger Serbe am Landesgericht Klagenfurt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteilsbegründung habe der Kampfsportler sein Opfer schwer verletzen wollen.

Der Mann hatte seinem Opfer einen wuchtigen Ellbogenschlag versetzt. Der Unternehmer war daraufhin auf dem Boden aufgeprallt und hatte unter anderem einen Schädelbruch erlitten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Überwachungskamera zeichnete Angriff auf

Die Tat vom 8. September des vergangenen Jahres war durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Darauf ist zu sehen, wie sich die beiden Männer auf einem Parkplatz gegenüberstehen. Plötzlich versetzt der eine dem anderen einen heftigen Schlag gegen den linken Unterkiefer und rennt sofort danach davon, noch bevor das Opfer am Boden aufprallt. Für Staatsanwalt Marcus Pacher absichtlich schwere Körperverletzung: Der 24-Jährige habe auf den Mann gewartet und ihn ohne jegliche Vorwarnung attackiert.

Der Angeklagte gab die Tat zu, schwächte sie aber in seinen Ausführungen ab: „Es war aus dem Affekt heraus, ich wollte ihn nicht so schwer verletzen. Ich bin selber erschrocken darüber, was ich getan habe.“ Der ausgebildete Kampfsportler sagte aus, er habe dem späteren Opfer vier Arbeiter vermittelt, die aber keinen Lohn bekommen hätten. Als er den Bauunternehmer deshalb zur Rede gestellte hätte, habe ihn dieser verhöhnt und beschimpft, er habe auch angefangen, zu schreien.

Eine Verantwortung, der Richter Christian Liebhauser-Karl, der dem Schöffensenat vorsaß, eine Zeugenaussage gegenüberstellte. Demnach hätten sich die beiden Männer ruhig unterhalten, bevor es zu dem Angriff gekommen war. Auch auf mehrmalige Nachfrage durch den Richter blieb der Angeklagte dabei: Er habe sein Opfer nicht schwer verletzen wollen. Auch auf den Betonboden, der ein zusätzliches Risiko einer besonders schweren Verletzung beim Aufprall mit sich brachte, habe er nicht geachtet.

„Schlag wäre nicht maximaler auszuführen gewesen“

Wie schwer und gefährlich die Verletzungen des Opfers waren, wurde durch die Ausführungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Tributsch deutlich: Der Unternehmer hatte eine offene Schädelberstungsfraktur erlitten, das Gehirn wurde ebenso verletzt, wie die Halswirbelsäule. Nur die sofortige Versorgung durch einen Notarzt und eine Notoperation hätten dem Mann das Leben gerettet. Tributsch hatte auch die Schlagausführung des Angeklagten am Video analysiert: Die Ausholbewegung ebenso, wie die Rotationsbewegung, bei dem die Fersen des Täters kurz abhoben, was den Schlag noch wuchtiger machte: „Der Schlag wäre nicht maximaler auszuführen gewesen“, so der Sachverständige.

Darauf verwies auch Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung: „Es lässt nur den Schluss zu, dass es Ihnen darauf angekommen ist, eine schwere Körperverletzung zu verursachen.“ Noch dazu hatte das Opfer ein Handy und Akten in den Händen, also keine Chance, sich zu wehren. Der Angriff sei ohne Vorwarnung und heimtückisch erfolgt: „Und auch das Nachtatverhalten, als Sie das lebensgefährlich verletzte Opfer blutend am Boden liegen gelassen haben, ist in das Urteil mit eingeflossen.“ Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte, sein Mandant erbete drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Pacher gab keine Erklärung ab.