Der Vorfall ereignete sich in der Nacht des 16. März. Der 37-jährige Waffenbesitzer konnte noch nicht schlafen, da erinnerte er sich an Details, die ihm beim letzten Übungsschießen mit seiner Pistole aufgefallen waren. Um seine schlafende Lebensgefährtin nicht zu wecken, ging der Mann im Finsteren zum Waffenschrank im Schlafzimmer.
Frau wurde notoperiert
Der 37-Jährige nahm die vorschriftsmäßig gelagerte Waffe in die Hand, schob ein vermeintlich ungeladenes Magazin ein und hantierte mit der Waffe. Dabei löste sich ein Schuss. Dieser traf die Frau am linken Oberschenkel. Sie wurde schwer verletzt und musste notoperiert werden.
Das Gericht kam am Donnerstag zu dem Urteil, dass der Mann eine grob fahrlässige Körperverletzung beging. Er hätte zuvor unbedingt die notwendigen Sicherheitschecks durchführen müssen. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, die Hälfte wurden ihm bedingt erlassen.
Seine Waffenbesitzkarte wurde ihm abgenommen und ein Waffenverbot bereits nach dem Vorfall ausgesprochen. Der Mann musste daher sämtliche acht Waffen aus seinem Besitz abgeben. Der Beschuldige zeigte sich geständig und nahm das Urteil an.