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Chronik

Autoreisen: Höhere Strafen im Ausland

Eine Autoreise ins Ausland kann teuer werden. Damit ist nicht nur der aktuelle Spritpreis gemeint, sondern mögliche Strafen, die bei Gesetzesübertretungen die Folge sein können. Manche Bestimmungen können von den heimischen abweichen und für so manche Delikte sind die Strafen empfindlich höher als in Österreich.

Die Konsequenzen im Ausland reichen von zum Teil hohen Strafen bis hin zu Enteignung des Autos oder sogar bis zum Freiheitsentzug. In Italien etwa wird bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt. In Spanien muss man bei 1,2 Promille Alkohol im Blut mit drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Generell hat man im Ausland bei Überschreitung der meist 0,5 Promillegrenze mit hohen Geldstrafen zu rechnen. In Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gilt sogar eine 0,0 Promille Grenze

Teure Geschwindigkeitsüberschreitungen

Aber auch andere Übertretungen haben teure Konsequenzen. Wer den Sicherheitsgurt nicht anlegt, muss in Spanien mindestes 200 Euro zahlen, in Griechenland sind sogar 350 Euro und am teuersten ist es in Großbritannien mit bis zu 570 Euro. In Griechenland besteht auch eine Helmpflicht für Motorradfahrer, sonst drohen hohe Geldstrafen und sogar der Führerscheinentzug.

Äußerst teuer sind in der Regel auch Geschwindigkeitsüberschreitungen. Überschreitungen um 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro, in der Nacht sogar um ein Drittel mehr. Am teuersten ist es in Norwegen (ab 375 Euro) und in Schweden (ab 250 Euro).

Strafen gleich vor Ort bezahlen

Juristen raten, Strafen im Ausland am besten gleich vor Ort zu bezahlen, das sei am effizientesten und noch am billigsten. In einigen Ländern bekommt man da auch erhebliche Rabatte. So wird etwa in Spanien bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich.

Ignoriert werden sollten Strafen aus dem Ausland keinesfalls. Denn offene Strafen aus anderen EU-Ländern können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Und auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.