Mautstelle in Italien Monfalcone
ORF/Iris Hofmeister
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Chronik

Maut-Nachforderungen nach Italienurlaub

Der ÖAMTC hat in einer Aussendung auf Maut-Nachforderungen aus Italien hingewiesen, die derzeit häufig in Postkästen von Italien-Urlaubern landen. Solche Forderungen sollten ernst genommen werden, rät der ÖAMTC, sie verjähren erst nach zehn Jahren.

Italien ist eine der Top-Reisedestinationen für den Sommerurlaub. Schöne Erinnerungen könnten aber rasch verfliegen, wenn Jahre später eine Aufforderung zur Mautnachzahlung im Postkasten landet, sagte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: „Die ÖAMTC-Rechtsberatung erhält zurzeit viele Anfragen der Club-Mitglieder zu Forderungsschreiben aus Italien. Meist geht es um Maut-Nachforderungen, die aber bisweilen sehr lange, teilweise bis ins Jahr 2015, zurückreichen. Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, da in Italien solche Forderungen erst nach zehn Jahren verjähren.“

Erst prüfen, ob Vorwurf zutreffen kann

Wer ein Schreiben aus Italien zugeschickt bekommt, sollte zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist, also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt. Sollte es sich um eine Polizeistrafe handeln, etwa wegen einer Geschwindigkeitsübertretung oder der verbotenen Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone, müsse rasch gehandelt werden, sagt der ÖAMTC.

Pronebner: „Diese Polizeistrafe muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.“

Maut: Schranken öffnen sich auch ohne Bezahlung

Die Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden häufig von einem Inkassobüro verschickt, sagt der ÖAMTC. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro. „Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur, etwa die Telepass-Spur, benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden.“

Die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich, heißt es vom ÖAMTC. Kann nicht bewiesen werden, dass die Gebühr bereits bezahlt worden ist, müsse die Zahlung leider nachgeholt werden. Daher sollten Quittungen aufbewahrt werden. ÖAMTC-Mitglieder können sich kostenlos an die Rechtsberatung wenden.