„Im September 2021 sind Sie aus dem Gefängnis entlassen worden, mit der Auflage, dass Sie eine Alkoholtherapie machen. Und im Dezember trinken Sie wieder?“, konfrontierte Richter Manfred Herrnhofer den Mann mit Anklagepunkt eins – dem versuchten Diebstahl eines Rauhaardackels im Wert von 2.500 Euro, den der Mann von einem Hof mitnehmen wollte. „Was ist Ihnen da eingefallen?“ „Es tut mir sehr leid, das war der Alkohol“, gab der 23-Jährige an. Immerhin: Die Besitzerin erwischte den Mann, nahm ihm den Dackel ab und erstattete Anzeige.
Traktorfahrt mit 2,06 Promille
Gravierender war dann der Vorfall rund einen Monat später: Der Kärntner nahm einen fremden Traktor in Betrieb und fuhr damit durch die Gegend, bis er von dem Besitzer des Traktors gestoppt wurde. „Ich weiß nicht, was ich da gehabt habe“, gab der Angeklagte zu Protokoll. „Ich schon“, bemerkte Richter Herrnhofer trocken, „2,06 Promille haben Sie gehabt.“ Überhaupt, diese Sache mit den Traktoren: „Warum faszinieren Sie diese Fahrzeuge so?“, fragte der Richter nicht ohne Grund.
Der Angeklagte hat bereits sieben Vorstrafen – alle, weil er im Rausch Traktoren in Betrieb genommen hatte und damit durch die Gegend gefahren war. „Vielleicht, weil ich als Kind öfter auf Traktoren mitgefahren bin“, mutmaßte der Angeklagte.
Sachverständiger: Toleranz gegen Alkohol
Dass der Angeklagte immer wieder alkoholisiert Straftaten begangen hatte, betonte auch der psychiatrische Sachverständige Franz Schautzer: „Aber er hat es nicht geschafft, eine Therapie anzustreben.“ Seine lange Alkoholkarriere habe auch dazu geführt, dass er eine Toleranz entwickelt hat: „Er kann größere Mengen trinken und war auch mit zwei Promille – eingeschränkt, aber doch – zurechnungsfähig.“ Und es bestehe durchaus die Gefahr, dass der Mann unter Alkoholeinfluss weitere Straftaten begehen würde.
Bedingte Strafen kommen dazu
Das Urteil begründete der Richter damit, dass es bereits Geldstrafen, bedingte und teilbedingte Strafen gegeben habe: „Das alles hat leider nichts genützt, jetzt ist kein Raum mehr für eine bedingte Haft.“ Zu den neun Monaten kommen noch zehn weitere Monate Haft hinzu: Haftstrafen, die bei vorherigen Verhandlungen als bedingt verhängt wurden, was nun aber widerrufen wurde.
Der Mann muss also für weit mehr als ein Jahr ins Gefängnis. Dennoch verwies Herrnhofer auf bessere Aussichten, etwa intakte Erfolgschancen einer Therapie und eine Einstellungszusage seines ehemaligen Arbeitgebers: „Nutzen Sie das! Sie haben die besten Voraussetzungen, machen Sie etwas d’raus!“
Der Angeklagte erklärte nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigerin Alexandra Slama, er werde das Urteil annehmen, und auch Staatsanwältin Lisa Kuschinsky erklärte den Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.