Chronik

Frau wegen NS-Postings verurteilt

Eine 39-jährige Oberösterreicherin ist am Mittwoch wegen Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Klagenfurt gestanden. sie hatte ein Facebook-Posting abgesetzt, wonach der Holcaust eine Lüge sei. Das rechtskräftige Urteil: 2.400 Euro Geldstrafe und acht Monate bedingt auf drei Jahre.

Schluchzend und zitternd präsentierte sich die Angeklagte bei Prozessbeginn, noch bevor Richter Bernd Lutschounig vortragen konnte, was in der Anklageschrift steht. Minutenlang dauerte es, bis sich die 39-Jährige soweit beruhigte, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Kommentare in einschlägiger Gruppe

Im Sommer 2020 soll sie laut Anklage auf einer Facebook-Seite Kommentare gepostet haben, die ihr den Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung einbrachten. „Der Holocaust ist eine große Lüge“ schrieb sie etwa in einer einschlägigen Facebook-Gruppe mit rund 19.000 Mitgliedern. Weil diese Gruppe von Kärnten aus organisiert wird, steht die bisher unbescholtene Oberösterreicherin auch hier vor Gericht.

Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass so viele Menschen ihren Kommentar lesen könnten, sagte sie aus. Sie sei durch die Pandemie in eine Abwärtsspirale geraten und habe Depressionen bekommen. Obwohl sie sich in einer Lebensgemeinschaft befand, habe sie sich monatelang hinein gesteigert. Das ging soweit, dass sie psychische Probleme bekommen hätte und Selbstmordabsichten hegte, so die Angeklagte.

Schwere Jugend geschildert

Den Ursprung für ihre Probleme sieht sie – eigenen Angaben zufolge – in ihrer Jugend. Über einen Zeitraum von zwei Jahren sei sie missbraucht worden. Der Täter habe ihr dabei immer wieder den Mund zugehalten. Das Maskentragen während der Pandemie habe sie an diese Situation erinnert. Als sie ihre Ärztin um eine Maskenbefreiung gebeten habe, hätte diese nur gemeint, sie müsse das durchstehen.

Lügen über Holocaust geglaubt

Dann habe sie angefangen, sich im Internet mit Verschwörungstheorien auseinanderzusetzen. In ihr habe das die Angst entfacht, dass es durch das Coronavirus zu einer ähnlichen Situation wie während des Zweiten Weltkrieges kommen könne. So habe sie auch im Internet gelesen, dass damals alles mit einem Virus begonnen habe und dass die Juden nicht vergast, sondern nur desinfiziert worden seien, weil viele an Fleckfieber gelitten hätten, so die Angeklagte. Sie habe weder Inhalt noch historische Hintergründe hinterfragt. Auch in Nachrichtendiensten am Handy habe sie NS-verherrlichende Inhalte unreflektiert wiedergegeben, was ihr heute leid tue.

Reue und Versprechen als Schlusswort

Der Staatsanwalt plädierte für einen Schuldspruch. Der Verteidiger äußerte Milderungsumstände, zum Beispiel, dass sich die 39-Jährige zum Tatzeitpunkt in einer Ausnahmesituation befunden habe. Sie sei geläutert und bereue die Tat. Das bekräftigte auch die Angeklagte selbst in ihrem Schlusswort. „Es tut mir leid, ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich werde nie wieder etwas in diese Richtung tun. Egal wie das Urteil ausgeht, ich bin kein schlechter Mensch“, sagte sie zum Abschluss.