Chronik

Prozess wegen illegalen Oldtimerhandels

Das Finanzministerium hat am Mittwoch mitgeteilt, dass ein Kärntner Unternehmer und seine Sekretärin, die die Buchhaltung machte, wegen illegalen Handels mit Oldtimern in Kürze vor Gericht müssen. Der Mann soll 2,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.

Der Kärntner Unternehmer hat einen Betrieb für Estrichverlegung. Daneben soll er aber über Jahre hinweg einen Oldtimerhandel im großen Stil aufgezogen und illegal finanziert haben. Ein ehemaliger Mitarbeiter machte die Steuerfahnder darauf aufmerksam. Demnach habe der Mann auf seinem Betriebsgelände einen lukrativen Handel mit 75 Oldtimern, Großteils der Marke Jaguar, betrieben, ebenso Restaurierungsarbeiten für vermögende Kunden, Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsleute durchgeführt.

Bei Hausdurchsuchung Belege gefunden

Die Sekretärin habe laut Finanzministerium zu Beginn der Durchsuchung sämtliche Vorwürfe bestritten und angegeben, davon nichts zu wissen. Doch bei einer Hausdurchsuchung fanden die Kontrollorgane das entscheidende Beweismittel: Ein unscheinbares kariertes A4-Heft. Darin wurden im Zeitraum von 2011 bis 2020 sämtliche schwarz kassierten Einnahmen äußerst penibel aufgezeichnet.

Auch eine Geldkassette mit Bargeld sowie mehrere Sparbücher des Beschuldigten wurden entdeckt. Der Unternehmer, bei dem zeitgleich die Hausdurchsuchung stattfand, war gleich von Beginn weg kooperativ und geständig. In seinem Betrieb wurden Unterlagen gefunden, aus denen hervorgeht, dass nicht alle Löhne an die Mitarbeiter korrekt in der betrieblichen Lohnverrechnung erfasst wurden, sprich: schwarz ausgezahlt wurden.

Unternehmer will Schaden gutmachen

Das Finanzministerium spricht in der Aussendung von hinterzogenen Steuern in der Höhe von 2,5 Millionen Euro. Der Unternehmer und auch die Buchhalterin zeigten sich geständig. Der Unternehmer wolle den Schaden durch den Verkauf der Oldtimer-Sammlung und von Liegenschaften zumindest teilweise wieder gutmachen. Er und seine Sekretärin werden sich demnächst vor Gericht verantworten müssen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.