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Gericht

Urteil nach gebrochener Verhütungsspirale

Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten hat in einem Musterprozess wegen schmerzhafter Folgen durch eine abgebrochene Verhütungsspirale einen Teilerfolg erzielt. Der Klägerin wurden in erster Instanz – nicht rechtskräftig – 500 Euro Schmerzensgeld zugestanden. Das Verfahren geht jetzt in die nächste Instanz.

Der Leidensweg der Kärntnerin ist kein Einzelfall. Derzeit begleitet die Arbeiterkammer gleich mehrere ganz ähnlich gelagerte Fälle, sagte AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer: „In Österreich gibt es, wie ich annehme, mehr als 1.000 Geschädigte, da hat es eine Sammelaktion eines anderen Vereins gegeben. Wir behandeln auch einige Fälle und führen mehrere Verfahren dazu. Das ist das erste Urteil in erster Instanz, das es dazu gibt. Aber es gibt sehr viele geschädigte Frauen, die davon betroffen sind.“

Teile von Verhütungsmittel abgebrochen

Der aktuelle Fall geht auf den Herbst des Jahres 2019 zurück. Bei einer Verhütungsspirale einer spanischen Firma war ein horizontales Plastikärmchen abgebrochen. Die im Körper der Frau noch verbliebenen Teile verursachten Schmerzen. Die Frau musste nach zwei gynäkologischen Untersuchungen auch noch unter Vollnarkose operiert werden.

Das Urteil gegen das spanische Unternehmen beruht auf Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die nun zugesprochenen 500 Euro sind zwar ein Teilerfolg, dennoch geht die Arbeiterkammer aufgrund der Höhe des Schmerzensgeldes in Berufung, so Konsumentenschützer Herwig Höfferer: „500 Euro für zwei Untersuchungen und eine Operation ist unserer Ansicht nach zu wenig. Wir haben 1.500 Euro eingeklagt.“ „Wenn es um die Gesundheit eines Menschen geht, darf ein Unternehmen nicht aus der Verantwortung genommen werden“, bekräftigte auch AK-Präsident Günther Goach.

Unternehmen geht ebenfalls in Berufung

Das spanische Unternehmen dürfte ebenfalls in Berufung gehen, es bestreitet die Schilderungen der Klägerin, dass die eingesetzte Spirale fehlerhaft gewesen sei. Das Unternehmen erklärte zwar, dass es bei einigen Chargen beim Herausziehen der Spirale zu Brüchen gekommen ist, jedoch nur, „wenn eine gewisse Krafteinwirkung auf die Spirale ausgeübt wird“.