Mitarbeiter fährt einen Reifenstapel mit Stapelkarre
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Verkehr

Hochsaison beim Reifenwechseln

Vom 1. November bis zum 15. April gilt die Winterreifenpflicht. Wer vorbereitet sein will, sollte einen Termin beim Mechaniker oder dem Reifenhändler rasch buchen. Dort beträgt die Preissteigerung für Reifen rund zehn Prozent.

Bei Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Wer sich seine Winterreifen aufziehen lassen will, wird das in den Kärntner Bezirken wohl noch knapp vor dem ersten November schaffen. Mehr oder weniger ausgebucht sind hingegen schon große Reifenhändler in der Landeshauptstadt, hier können Termine teilweise nur noch ab der zweiten Novemberwoche vergeben werden.

Warten auf Winterreifen

Winterreifen sind heuer teurer geworden und auf manche Marken muss man länger warten. Schuld sind gestiegene Rohstoffpreise und Lieferverzögerungen.

Wadl: „Industrie gehen Reifen aus“

Bei Herbert Wadl aus Klagenfurt zum Beispiel werden derzeit täglich bei 200 Autos die Räder gewechselt. Viele davon seien lagernd, da die Bestellungen schon sehr früh erfolgt seien. Man merke aber, dass der Industrie die Reifen ausgehen: „Wenn jemand eine bestimmte Marke oder Größe haben will kann es sein, dass man ausweichen muss.“ Im Vergleich zum Vorjahr seien die Preise gestiegen, sagt Wadl: „Coronabedingt sind die Preise etwas teurer geworden, aber nicht sehr erschreckend.“ Konkret ist es eine Preissteigerung von etwa zehn Prozent zum Vorjahr.

Als Alternative zur Winterbereifung können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden. Das ist aber nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Für Motorräder, Fahrräder und Scooter gilt die Winterausrüstungspflicht nicht, hieß es vom ÖAMTC. Winterreifen müssen über eine Kennzeichnung mit den Großbuchstaben M+S, also Matsch und Schnee, verfügen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen.

Hohe Strafen drohen

Wer ab 1. November bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert ein Organmandat in Höhe von 50 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe. Außerdem kann ein Unfall mit Sommerreifen nach dem 1. November teuer werden. Zwar muss die Haftpflichtversicherung dem geschädigten Autofahrer den Schaden ersetzen, möglicherweise kann sie aber die Kosten über einen Regress zurückverlangen. Die Kaskoversicherung kann es zudem wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen, dem mit Sommerreifen fahrenden Lenker den eigenen Schaden zu ersetzen.

AK: Vorsicht beim Online-Kauf

Die Arbeiterkammer rät zur Vorsicht beim Onlinekauf. Hohe Transportkosten können anfallen. Auch Reifen, die versprechen für Winter und Sommer geeignet zu sein, seien keine gute Idee im Schnee, so die AK-Konsumentenschützer.