Impfpass wird abgestempelt
APA/EXPA/Johann Groder
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Coronavirus

Nachfrage nach Scheinimpfungen steigt

Knapp 60 Prozent der Gesamtbevölkerung in Kärnten sind mittlerweile gegen das Coronavirus vollständig geimpft. Weil der Druck auf Ungeimpfte steigt, versuchen manche, eine Impfbestätigung ohne Impfung zu bekommen. Die Anfragen bei den Hausärzten nehmen zu, man macht sich damit aber strafbar.

Die doch recht dreisten Bitten an einen Arzt, einen Impfbestätigung ohne Impfung auszustellen, werden immer mehr. Martin Treven, praktischer Arzt in Liebenfels, kennt die Situation. Nicht erst einmal sei er von seinen Patienten darauf angesprochen worden: „Ich kann das bestätigen, das kommt etwa zehn Mal im Monat vor, dass eigene Patienten oder Patienten anderer Hausärzte bei mir vorstellig werden und eine Impfbestätigung wollen, ohne geimpft zu werden.“

Nachfrage nach Scheinimpfungen steigt

Knapp 60 Prozent der Gesamtbevölkerung in Kärnten sind mittlerweile gegen das Coronavirus vollständig geimpft. Weil der Druck auf Ungeimpfte steigt, versuchen manche, eine Impfbestätigung ohne Impfung zu bekommen. Die Anfragen bei den Hausärzten nehmen zu, man macht sich damit aber strafbar.

Scheinimpfung gefährdet Leben anderer Personen

Konfrontiert mit diesem Wunsch nach einer Scheinimpfung sei der Fall für ihn erledigt, sagte Treven, er kläre den Patienten dann noch auf und beende das Gespräch. Die Bitte um eine Scheinimpfung sei illegal, sagte Treven. „Es geht ja nicht darum, dass die Patienten – die meist jung und männlich sind – selbst die Infektion bekommen, sondern es besteht die Gefahr, dass diese Patienten jemanden anstecken könnten, der daran auch sterben kann.“

Auch andere Kollegen aus anderen Bezirken hätten bereits solche Erfahrungen gemacht, sagte Treven. Bis jetzt gibt es aber keine Anzeigen von Ärzten, die bei der Polizei eingelangt wären. Es gibt auch noch keinen Hinweis darauf, dass Ärzte dem Wunsch nach einer Scheinimpfung nachgekommen sind. In beiden Fällen wäre das eine strafbare Handlung.

Anwalt: Strafbares Delikt mit Geld oder Freiheitsstrafe

Aus Sicht der Patienten wäre das – rechtlich gesehen – eine versuchte Bestimmungstäterschaft, bestätigte Gernot Murko von der Rechtsanwaltskammer. Es sei ein strafbares Delikt, „das eine Geld oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen würde“. Allerdings würde das wahrscheinlich kein Arzt anzeigen, sagte Murko, „weil das gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen würde“.

Den Ärzten gehe es aber gar nicht darum, Patienten anzuzeigen, sagte Treven: „Ich setze auf Aufklärung. Es ist nicht meine Aufgabe, Patienten anzuzeigen.“ Den einen oder anderen Patienten habe Treven von einer Impfung überzeugen können.

Ärztekammerpräsidentin: „Bin fassungslos“

Ärztekammerpräsidentin Petra Preiss verurteilt solche Versuche, Scheinimpfungen zu erlangen und rät betroffenen Medizinern, Anzeige zu erstatten. Im Interview mit Radio Kärnten sagte Preiss, das sei kein Kavaliersdelikt und keine Kleinigkeit: „Seit eineinhalb Jahren kämpfen wir gegen diese Pandemie und dann versuchen Menschen, so etwas zu machen. Das macht mich fassungslos.“

Preiss betonte, sie habe keinerlei konkrete Anhaltspunkte, dass Ärzte in Kärnten „so etwas machen“.