Am Samstag um 19.07 Uhr erfolgte die Alarmierung der Feuerwehren Sörg und Liebenfels durch die Landesalarm- und Warnzentrale zu einem Brandeinsatz nach Glantschach. Ein Feuerschein im Freien sei zu sehen. Schon bei der Anfahrt konnten die Feuerwehrleute auf einem Grundstück zwischen Glantschach und Woitsch einen gewaltigen Feuerschein wahrnehmen.

Trockenheit: Strenges Feuerverbot
Etwa hundert Meter vor dem Einsatzort kamen die Feuerwehrleute aber nicht mehr weiter, weil ein unbeleuchteter Traktor den Weg versperrte. In der Nähe des Feuers saßen einige Personen auf Bierbänken zusammen. Vom verantwortlichen Landwirt, der auch Mitglied des Liebenfelser Gemeinderates ist, wurden die Einsatzkräfte äußerst unhöflich darauf hingewiesen, dass er die Feuerwehr nicht gerufen hätte. Außerdem befinde sich das Feuer auf Privatgrund.
Erst nach energischer Intervention des Einsatzleiters wurde der Traktor widerwillig von der Fahrbahn entfernt. Der Grundbesitzer verbot den Einsatzkräften allerdings, aus einem unmittelbar angrenzenden Teich Löschwasser zu entnehmen. Das geht nicht, betonte der St. Veiter Bezirksfeuerwehrkommandant Friedrich Monai. Bei Gefahr im Verzug darf man die Löscharbeiten nicht verhindern, sagte Monai: „Die Feuerwehr handelt ja im Auftrag der Behörde. Es ist ja durch die Trockenheit noch das große Abbrennverbot heraußen. Jedes Verbrennen von biogenen Abfällen ist verboten, das kann niemand verbieten.“ Um einen Brand zu verhindern, dürfe die Feuerwehr auch Teiche oder Swimmingpools anzapfen.
Polizei erstattete Anzeigen
Dazu wurden die Feuerwehrkameraden von einem offensichtlich betrunkenen Freund des Besitzers auf das Gröblichste beschimpft, heißt es in dem Einsatzbericht der Feuerwehr Liebenfels. Nachdem die Polizei eintraf, habe die Feuerwehr den Reisighaufen kontrolliert abbrennen können. Die Polizei erstattete zudem entsprechenden Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft. Der Grundbesitzer entschuldigte sich schließlich. Allerdings droht ihm eine Verwaltungsstrafe.
Die Feuerwehr Liebenfels wies darauf hin, dass ein Ausrücken nur erfolge, wenn eine Alarmierung durch die Landesalarm- und Warnzentrale erfolgt. Die Feuerwehr begebe sich „nicht auf die Suche“ nach Einsatzmöglichkeiten. Alle Kameraden gehen einer beruflichen Beschäftigung nach und erledigen den Feuerwehrdienst freiwillig und unbezahlt.