Chronik

Hilfe bei Diskriminierung

Immer öfter wenden sich Menschen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Landes. Es geht um Diskriminierung am Arbeitsplatz aus verschiedensten Gründen. Die Pandemie zeigte auf, dass Probleme der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Diskriminierung nach der Karenz zunahmen.

Meist geht es um Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen des Geschlechtes, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit oder des Alters einer Person. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Landes Kärnten bilanziert über 20 Jahre ihrer Arbeit.

80 Prozent der Klienten sind Frauen

80 Prozent aller Personen, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Kärnten wenden, sind Frauen, daran änderte auch die Pandemie nichts. Durch CoV zeigte sich jedoch ein Schwerpunkt noch deutlicher: Die Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie etwa Homeoffice oder wenn eine Person nach der Karenz an den Arbeitsplatz zurückkomme, sagte die Leiterin des Kärntner Gleichbehandlungsbüros, Ruthild Unterüberbacher: „Wenn Eltern nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz schlechtere Arbeitsbedingungen vorfinden, dann werden die Betroffenen nach dem Gleichbehandlungsgesetz bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert.“ Das könne von Versetzung bis zur Nichtausstattung mit Arbeitsmitteln oder dem Entzug einer Führungsposition reichen.

In solchen Fällen kann das Gleichbehandlungsbüro mit Interventionsschreiben helfen. Ist eine Einigung nicht möglich, geht es um Schadenersatz, der mindestens 700 Euro pro Fall beträgt.

Auch Väter diskriminiert

Die Gleichbehandlungsanwältin betonte, Elternrechte gelten nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer: „Wenn ein Mann beschimpft wird, weil er in Elternkarenz gehen will, kann das eine Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz sein. Werden Männer, die Karenzwünsche melden, gekündigt werden, liege eine Diskriminierung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor.“

Rassismus bei Wohnungssuche

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist Rassismus bei der Wohnungssuche, sagte Unterüberbacher. Betroffene berichten oft von Beschimpfungen durch Nachbarn oder Wohnraum, den sie aufgrund ihrer Herkunft nicht mieten oder kaufen können. Auch in diesen Fällen wird versucht, zu vermitteln.

In den ersten 16 Arbeitsjahren der Gleichbehandlungsanwaltschaft konnten sich ausschließlich Frauen melden, die sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert fühlten. Seit dem Jahr 2017 ist das Büro für alle da. Denn Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht, Ziel der Einrichtung ist eine diskriminierungsfreie inklusive Welt.