Gericht

Haftstrafen für Drogenweitergabe

Weil sie kiloweise Cannabis weitergegeben haben, sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zwei Männer, 22 und 24 Jahre alt, zu 3,5 bzw. 1,5 Jahren Haft verurteilt worden. Der 22-Jährige soll zwischen Februar und Mai 36 Kilo weitergegeben haben, davon fast neun Kilo an den zweiten Angeklagten.

Bei der Übergabe am 27. Mai 2021 wurden beide Angeklagten auf frischer Tat ertappt. Beide zeigten sich geständig. Der 22-Jährige hat bereits sechs Vorstrafen in Slowenien wegen Diebstahls und Rauüberfalls, jedoch keine wegen Suchtgifthandels, wie Richterin Michaela Sanin betonte. Dazu kamen zwei nationale Haftbefehle, einer aus Slowenien und einer aus der Schweiz. Der 24-Jährige hat eine Vorstrafe in Österreich. Wegen Suchtgifthandels war er bereits zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das neuerliche Delikt fiel in die Probezeit. Er ist kroatischer Staatsbürger, der in Klagenfurt geboren wurde.

22-Jähriger wolle sich Arbeit suchen

Richterin Sanin wollte von dem 22-jährigen Slowenen wissen, warum er nach Österreich gekommen sei, ob es zum Zweck der Drogenübergabe gewesen sei? „Nein, ich wollte mir Arbeit suchen, habe sie auch gefunden, aber ich hatte finanzielle Schwierigkeiten und mir wurden 1.000 Euro angeboten, deswegen habe ich die Drogenübergaben gemacht.“ Er habe das Cannabis immer bei einem Müllcontainer in Klagenfurt eingesammelt und sei dann zu einem Parkplatz gefahren. Dort habe er im Auto gewartet, das Cannabis war im Kofferraum verstaut. Bei drei Übergaben wurden so 27 Kilogramm an unbekannte Personen weitergegeben, bei der vierten klickten die Handschellen.

„Warum wurden Sie dazwischengeschaltet, die Personen hätten es ja gleich vom Container abholen können?“, wollte die Richterin wissen. Weil er die Person kannte, die die Drogen dorthin gebracht habe und diese ihm vertraute, gab der Angeklagte an. Warum er dann nicht deren Namen nenne, hakte die Richterin nach? „Will ich nicht, dann würde ich mich in Gefahr begeben.“

Kokainsucht finanzieren wollen

Der zweite Angeklagte sagte aus, dass er die Drogen auf Kommission habe kaufen wollen, um seine Kokainsucht zu finanzieren. Er habe sich in der bisherigen Untersuchungshaft um einen Therapieplatz gekümmert und mache dort eine Drogentherapie, was der Verteidiger auch nachweisen konnte. Der 24-Jährige war auch wegen Verleumdung angeklagt, weil er einen Freund mitbeschuldigt hatte. Dies hatte er jedoch schon vor der Einvernahme der Person zurückgezogen. Warum er es überhaupt gesagt habe, wollte die Richterin wissen: „Ich war im Schockzustand.“

Der Strafrahmen für den 22-Jährigen lag bei einem bis 15 Jahren. Das Schöffengericht sei mit 3,5 Jahren im unteren Bereich geblieben, da besonders das Geständnis der 27 Kilogramm Cannabis, die er vor seiner Festnahme weitergegeben habe, ein deutlicher Milderungsgrund sei. Diese Menge wäre sonst nicht bekannt gewesen. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Es kam nicht zum Verkauf der Drogen

Bei der eineinhalbjährigen Haft für den zweiten Angeklagten sei man im unteren Rahmen geblieben, da es nicht zum Verkauf der Drogen gekommen sei. Für ihn werde zudem ein Sachverständiger bestellt bezüglich der Drogensucht. Er müsse gegebenenfalls von sich aus eine Therapie machen und die Bestätigungen dem Gericht zukommen lassen, so die Richterin. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwalt Christian Pirker gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.